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Datenklau
21. Januar 2019 16:07; Akt: 21.01.2019 16:48 Print
Ex-UBS-Banker muss drei Jahre ins Gefängnis
Harte Strafe für einen ehemaligen Mitarbeiter der UBS. Der Mann wurde wegen Datenklau zu drei Jahren hinter Gitter verurteilt.
Das Bundesstrafgericht hat einen früheren UBS-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen gefordert.
Das Gericht hat den 45-Jährigen des qualifizierten Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig befunden. Freigesprochen wurde der Mann vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses.
Angeklagter blieb unentschuldigt fern
Der 45-jährige Angeklagte hat die Kundendaten an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft. Die Deliktsumme beträgt rund 1,45 Millionen Euro. Es handelt sich um mindestens 233 Kundendaten, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervor geht.
Der Prozess und die Urteilsverkündung fanden in Abwesenheit des Angeklagten statt. Dieser ist der Verhandlung unentschuldigt fern geblieben.
(fss/sda)