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Insta-Chaos
16. Juli 2018 21:11; Akt: 17.07.2018 07:57 Print
Darum löscht Justin immer wieder Pics von Hailey
Schon zweimal hat Justin Bieber Bilder von seiner Verlobten auf Instagram gepostet. Und sie kurze Zeit später wieder gelöscht.
Seit gerade einmal einer guten Woche sind Justin Bieber (24) und Hailey Baldwin (21) verlobt. Die News kam überraschend – und so ganz eingegroovt scheint sich das junge Paar noch nicht zu haben. Zumindest, was Social Media anbelangt. Denn Justin postete in den letzten Tagen gleich zweimal Fotos von Hailey – die kurze Zeit später wieder verschwunden waren.
Fall Nummer eins:
Justin teilt auf Instagram ein Video, auf dem eine merklich jüngere Hailey zu sehen ist, die aus voller Kehle «Bad» von Rihanna singt. Dazu schreibt Justin: «Darf ich vorstellen: Meine Verlobte mit 16. »
Ein paar Minuten später fügt er hinzu: «Sie findets gar nicht gut, dass ich dieses Video gepostet habe – ich werds gleich wieder löschen.» Gesagt, getan – keine Spur mehr von der trällernden Hailey auf Justins Account. Doch der Post war natürlich lange genug online, um von diversen Fans abgespeichert zu werden. Ups!
"Meet my fiancé at 16 she doesn’t like that I posted this so I’m gonna delete it" - Justin via Instagram pic.twitter.com/ISPyg1zwbf
— Bieber-news (@yourbiebernews3) 12. Juli 2018
Fall Nummer zwei:
Am Samstag postet Justin ein inniges Knutschfoto von sich und Hailey in einem Pool. Den Post gibts noch – allerdings bestand er ursprünglich aus drei verschiedenen Pool-Pics. Ob sich seine Verlobte auch in diesem Fall eingeschaltet hat? Höchstwahrscheinlich.
Hailey Baldwin & Justin Bieber 💕 pic.twitter.com/irhM173AeK
— Hailey Baldwin News (@hrbdaily) 14. Juli 2018
Der Tipp an Justin liegt nahe: In Zukunft ganz einfach im Voraus alle Bilder absegnen lassen, auf denen Hailey zu sehen ist. Denn auf Social Media gilt im Bezug auf das Teilen von Bildern mit anderen Personen: Zuerst fragen, dann posten.
«Die Einwilligung aller Personen, die auf dem Bild zu erkennen sind, ist erforderlich. Das ist wichtig, denn die abgebildeten Personen könnten Genugtuung wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte einfordern», erklärt Manuel P. Nappo, Leiter des Instituts für Digital Business an der HWZ.
Bei Stars ist es etwas anderes
Bei Berühmtheiten ist die Ausgangslage allerdings eine andere: «Bei Personen mit öffentlichem Interesse gilt das Recht am eigenem Bild nicht. Celebs stehen im Fokus des öffentlichen Interesses und dürfen daher fotografiert werden und diese Fotos dürfen veröffentlicht werden. Auch von anderen Celebs», sagt Nappo.
Katja Rost, Professorin für Soziologie an der Universität Zürich, Expertin für Themen rund um Startum und Social Media ergänzt, sieht bei Promis noch einen weiteren Aspekt: «Eine ganze Reihe von Juristen, PR-Beratern und Werbeverträgen stehen hinter den Einzelpersonen. Wenn ein Imageschaden oder Vertragsverletzung die Folge sind, klagt die Gegenpartei. Am besten die Personen zeigen sich nur alleine und vom PR-Profi inszeniert.»
Justin und Hailey stecken hier also in der Zwickmühle des öffentlichen, von diversen Beratern orchestrierten Superstar-Daseins und des privaten Verliebtseins. Übrigens: Es ist durchaus möglich, dass sich die beiden einen Spass mit Fans und Medien erlauben. «Ich kann mir vorstellen, dass die sie das Spiel mit posten und löschen bewusst spielen», so Nappo.
(mar)