
Hohe Bussen bitte
dazu den Produktionsausfall in Rechnung stellen nur so lernen die Fanatiker dazu. Tierschutz geht anders sicher nicht mit besetzung.
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04. Dezember 2019 11:32; Akt: 04.12.2019 11:32 Print
Der Fall der Schlachthofbesetzung vom 21. November 2018 kommt vor den Richter: 34 Tierschützern soll im Kanton Solothurn der Prozess gemacht werden.
Vor über einem Jahr stürmten mitten in der Nacht über 130 Aktivisten das Schlachthaus des Fleischverarbeiters Bell in Oensingen. Von 2.30 Uhr morgens bis in den frühen Abend hinein harrten die Tierrechtler der Organisation «269 Libération Animale» im Fabrikgebäude aus – der Schlachthof wurde durch diese Besetzung temporär lahmgelegt.
Am frühen Nachmittag begann die Polizei nach Aufforderung des Fleischfabrikanten, das Areal zu räumen – die Besetzer mussten sich geschlagen geben. In der Folge erliess die Staatsanwaltschaft im Mai 2019 mehr als hundert Strafbefehle wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs sowie Hinderung einer Amtshandlung.
34 Besetzer wehrten sich weiter
Dagegen haben nun aber 34 Personen Einsprache erhoben; mit der Anklage der Solothurner Justiz waren sie nicht einverstanden. Deshalb wird ihnen nun vor Gericht der Prozess gemacht: «Nach Prüfung der Einsprachen hält die Staatsanwaltschaft an den Strafbefehlen fest und überweist die Akten dem Richteramt Thal-Gäu zur Durchführung der Hauptverfahren», teilt die Staatsanwaltschaft Solothurn mit. Es wird also noch ein Urteil gefällt. Die Termine der Gerichtsverhandlungen stehen noch nicht fest.
(miw)
dazu den Produktionsausfall in Rechnung stellen nur so lernen die Fanatiker dazu. Tierschutz geht anders sicher nicht mit besetzung.
Zuerst besetzen. Dann sich weigern, zu räumen. Am Schluss noch den Strafbefehl nicht akzeptieren. Was soll das? Unverbesserlich oder was? Frechheit.
die sollen, nebst einer happigen Busse, für den gesamten Schaden aufkommen.
Weiter so!
Das ist nur der Anfang. Solche und ähnliche Aktionen werden bald zur Tagesordnung, damit diesem perversen Treiben Einhalt geboten wird.
Der Minderheiten - Schutz ..
Leider wird denen ausser einer Verwarnung gar nichts passieren, in der Schweiz haben wir doch den Minderheiten - Schutz derart ausgebaut, dass sich jeder alles Erlauben kann, solange er nicht zu schnell mit dem Auto unterwegs ist.
Besitzer handeln
immer eigenmächtig, wogegen sich der Besetzte nicht wehren kann. Daher werden Besetzer zum Schuldigen.
Gehört streng bestraft
Diese Kriminellen haben es jetzt schwerer eine Arbeitsstelle zu finden. Viele Firmen verlangen einen Betreibungs und einen Strafregisterauszug. Aber vielleicht sind es auch nur sozialabhängige Jugendliche, die eh nichts auf die Reihe kriegen oder sogenannte Langzeitstudis. Aber solange Papa oder Mama oder das Sozialamt zahlt, werden sich diese Kriminellen nicht ändern.
Tierschützer MÜSSEN entkriminalisiert werden!
!!!!! UNVERSTÄNDLICH !!!!! Tierschützer dürfen nicht als Kriminelle dargestellt werden! ......im Gegenteil, es sind gute Menschen, welche den Tieren eine Stimme geben! ....oder wie heisst es so schön... wenn Schlachthäuser Glasfenster und Lautsprecher hätten, würden bestimmt viele Menschen auf Fleisch verzichten!