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Nach Schönenwerd
18. Januar 2011 14:28; Akt: 18.01.2011 14:38 Print
Solothurn gibt im Kampf gegen Raser Gas
Der Kanton Solothurn geht mit einer Reihe von Massnahmen gegen Raser vor. Und er macht Druck beim Bund, zwei Standesinitiativen sind beschlossen.
Seit dem tödlichen Raserunfall von Schönenwerd im November 2008 werden Raser im Kanton Solothurn härter angepackt. Von 17 lancierten Massnahmen sind 13 umgesetzt, wie ein Abschlussbericht der Polizei zeigt.
Bildstrecken Raseropfer Lorena Video
Am 8. November 2008 verursachen Nekti T., Vedran B. und Cemal A. in Schönenwerd SO einen schweren Verkehrsunfall. Die drei Männer sind mit übersetzter Geschwindigkeit unterwegs. Nekti T. donnert schliesslich ungebremst in einen roten Golf. Dabei kommt die 21-jährige Schweizerin Lorena W. ums Leben. Sie sass auf dem Rücksitz des korrekt fahrenden Autos. Ein heute 61-jähriger Mann und seine 64-jährige Ehefrau wurden verletzt.
Kurz nach dem tödlichen Unfall kündigte die Strassenvereinigung RoadCross eine Volksinitiative zum Schutz vor Rasern an. Die Raserinitiative wurde im April lanciert und fordert unter anderen Gefängnisstrafen für Raser und lebenslänglichen Billetentzug im Wiederholungsfall.
Der Prozess gegen die Schönenwerd-Raser startete im September. Noch während der Verhandlung begehen Vedran B. und Cemal A. erneut Verkehrsdelikte. Vedran B. fährt trotz Fahrausweisentzug wieder Auto. Cemal A. wird als Beifahrer bei einem Raserrennen verhaftet. (meg)
Bei zwei der vier hängigen Massnahmen kommt es auf den Bund an, wie der Solothurner Regierungsrat am Dienstag mitteilte. Ein Begehren fordert gezielte Kontrollen von Personen, denen der Führerausweis entzogen wurde. Zudem fordert Solothurn, die Massnahmen aus dem Bundesprogramm Via Sicura rasch umzusetzen.
In Gang ist zudem noch die Erarbeitung von Lernprogrammen, in die risikobereite Verkehrsteilnehmer dereinst überwiesen werden können. Bis Ende 2011 sollen Lernprogramme geprüft werden. Beschlossen sind hingegen zwei Standesinitiativen.
«Sicherheitslücken» schliessen
Im einen Vorstoss wird verlangt, dass die Strafandrohung bei fahrlässiger Tötung von derzeit drei auf mindestens fünf Jahre erhöht wird. Der andere verlangt, dass die Strassenverkehrsämter der Polizei künftig die Sicherungsentzüge von Führerausweisen melden können.
Mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage dafür soll eine «Sicherheitslücke» geschlossen werden. Bereits umgesetzt sind mehr Radarkontrollen und eine Präventionskampagne an Berufsfachschulen. Zudem erhalten Lenker nach einem Raserdelikt den Führerausweis nur noch, wenn sie einen Datenschreiber im Auto eingebaut haben.
Tödlicher Raserunfall
Anlass für das Massnahmenpaket war ein tödlicher Raserunfall in Schönenwerd. Im November 2008 war eine unbeteiligte 21-jährige Frau getötet worden. Zwei Jahre später wurden drei Autolenker vom Amtsgericht Olten-Gösgen schuldig gesprochen.
Der Hauptangeklagte erhielt unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Die beiden Mitangeklagten kassierten teilbedingte Freiheitsstrafen. Alle drei ziehen die Urteile ans Obergericht weiter.
(sda)