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Im Bericht heisst es, dass die Drohnenpiloten meistens anonym sind, dann weiter unten, bitte vor Abschuss der Drohne mit ihnen Kontakt aufnehmen! Cool...oder?
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13. April 2018 08:40; Akt: 13.04.2018 10:49 Print
Auf den Markt kommen immer mehr Drohnen-Abwehrsysteme: So stellte eine Bündner Firma kürzlich eine Pistole vor, mit der man ein Netz auf einen Multikopter feuern kann. Die Rotoren verheddern sich im Netz und die Drohne stürzt ab.
Doch darf man damit ein ziviles Flugobjekt abschiessen, wenn man etwa beim Sonnenbaden auf dem Balkon gefilmt wird? Bislang herrschte in der Schweiz die Meinung vor, dass bei der Abwehr von Drohnen Zurückhaltung geboten ist. Dieser Ansicht widersprechen nun die Anwälte Jascha Schneider-Marfels und Sebastian Kaufmann vehement: Ein Abschuss sei legitim, wenn man von einer Drohne überwacht, gefilmt und ausspioniert werde, schreiben sie in einer neuen Untersuchung.
«Betroffene befinden sich in einer Notwehrlage»
«Ein Drohnenpilot, der widerrechtlich in fremde Sphären eindringt, muss damit rechnen, dass sich die betroffene Person wehrt – sei es mit dem Hochdruckreiniger oder einem Fangnetz», sagt Schneider-Marfels zu 20 Minuten. Observiere etwa ein Privatdetektiv mittels Drohne einen Ehebrecher oder filme der verschmähte Liebhaber seine Angebetete oben ohne auf dem Balkon, sei dies ein rechtswidriger Angriff auf die Persönlichkeit. Betroffene befänden sich in einer Notwehrlage. «Hier sind die Persönlichkeitsrechte höher zu gewichten als der Schutz des Eigentums.» So hafte man auch nicht für den Schaden an der Drohne. Eine Grenze sei da erreicht, wo Dritte gefährdet würden: «Über einer Menschenmenge darf man eine Drohne auf keinen Fall abschiessen.»
Bislang habe man den Schutz der Privatsphäre zu wenig berücksichtigt. «Stellen Sie sich vor, ein Paar wird beim Sex gefilmt. Gelangen die Aufnahmen ins Netz, kann das für Betroffene enorme Folgen haben.» Man müsse sich unmittelbar wehren: «Meist sind die Drohnenpiloten anonym. Eine Klage läuft so ins Leere.»
«Das Gespräch suchen»
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) empfiehlt auf seiner Website, mit einer Drohne nicht über den Garten des Nachbarn zu fliegen und den Schutz der Privatsphäre zu achten. Sprecher Urs Holderegger rät im Falle eines Konflikts von einem Abschuss ab: «Das Bundesgericht hat sich noch nie mit der Frage von Drohnenflügen über privaten Grundstücken beschäftigt. So gibt es auch kein Urteil, das bestimmen würde, bis zu welcher Höhe der Luftraum zum Grundstück gehört.»
Er rät, verhältnismässig zu handeln und zunächst das Gespräch mit dem Drohnenpiloten zu suchen. Fliege eine Drohne regelmässig auf Dachziegelhöhe, könne eine Zivilklage eingereicht werden.
Ein Drohnenabsturz im Video:
(Video: SDA/Tamedia)
(daw)
Im Bericht heisst es, dass die Drohnenpiloten meistens anonym sind, dann weiter unten, bitte vor Abschuss der Drohne mit ihnen Kontakt aufnehmen! Cool...oder?
Wie möchte man den beurteilen ob man gefilmt wird. Hier scheint ja ein ganz schaluer am Werk zu sein.
Ich habe, zumindest im Sommer, meine eigene Drohnenabwehr sehr schnell einsatzbereit: Ein Gartenschlauch mit aufgesetzter Düse und das Spielzeug landet ruck zuck unsanft auf dem Boden! :-)
Schiessen- Schliessen
Ob abschiessen oder "abschliessen"? Wie ihr das auch immer nennt!? Ich schmeiß meine abgeknallten in den tiefkühler, GPS band bleibt im wald, und somit hab ich ruhe vom wildhüter...
BAZL ist realitätsfremd
Das BAZL schlägt vor, Zivilklage zu erheben und in Kauf zu nehmen, dass bis zum Urteil alle diese widerrechtlich erlangten Aufnahmen überall herumgeistern. Und gegen wen sollte man diese Klage richten? Welche realitätsfernen Hobby-Juristen arbeiten denn bei diesem Amt? Falls die Klage überhaupt gutgeheissen wird, ist der Schafen bereits entstanden. Hier liegt eindeutig eine Notwehrlage im Sinne des Strafgesetzes vor. Die Sachbeschädigung ist darum klar gerechtfertigt!
pro bazl
@studi.iur. sie scheinen von allen guten geistern verlassen. schafe ist für sie doch überhaubt nicht entstanden. halten sie den ball flach.
war schön heute
war heute sehr lange mit meiner mavic fliegen und keiner wollte schiessen und mir eine neue bezahlen;-)
Drohnen Abschluss
Das heißt also, dass man auch jedem sein Handy oder Kamera vernichten kann der solche Bilder macht!!! Die armen Paparazzi, die tun mir jetzt besonders leid!!
Es gäbe eins
Nach Gesetz wäre es ohne Einwilligung des Betroffenen hier eh verboten, mit Betonung auf wäre.
Basler Juristen
Diese Basler Juristen sind ja witzig, das würde ja übersetzt heissen ich darf jedes Aufnahmegerät zerstören, ohne nachzuweisen dass eine Aufnahme gemacht wurde? Dann kann ich jetzt durch die strassen gehen und jeder der sein Handy in meine Richtung hält ungfragt zerstören? Ist doch ein Witz?! Zweite Kuriosität, Drohnen haben ein Weitwinkelobjektiv und aus 20 Metern erkennst du kein Gesicht mehr. Also wo bitte ist das Problem in unserer Gesellschaft?
stimmt
@roland dichtestress ist das problem;-) jeder gegen jeden, hirngewaschene gesellschaft wird über medien und politik gezüchtet, nur will es keiner wahrhaben. schönes wochenende dir gruss aus bern
Das Problem ist
dass es sowas überhaupt gibt und wir uns dann um solche Fragen kümmern müssen.
und noch eins
Ein Gesicht aus 20m erkennen, mit dem PC und gewissen Programmen überhaupt kein Problem.