Ein Soldat hat für freiwillige Militärdienste illegal 166 000 Franken Erwerbsausfall-Entschädigungen kassiert, indem er Abrechnungen fälschte oder sich das Geld mehrfach auszahlen liess. Am Montag stand er deswegen in St. Gallen vor dem Kreisgericht.
Schweizer Armee im Vergleich
Der Einzelrichter verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und einer groben Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 28 800 Franken (360 Tagessätze zu 80 Franken) sowie 1000 Franken Busse. Zudem muss er knapp 4000 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Soldat hatte einen zweijährigen Auslandseinsatz in Kosovo absolviert und war nach seiner Rückkehr in die Schweiz «in ein Loch gefallen», wie er dem Richter erklärte. In einem Nachtklub lernte er eine Tänzerin und Prostituierte kennen, in die er sich verliebte - mit fatalen Folgen.
Die Russin beutete den jungen Schweizer finanziell aus, liess sich von ihm Wohnungen und Ferien in Sotschi oder St. Petersburg finanzieren. Als er ihre Ansprüche nicht mehr erfüllen konnte, liess sie ihn eiskalt sitzen.
Teure Geliebte
Um die teure Geliebte zu finanzieren, betrog der Soldat mehrere Ausgleichskassen: Er kopierte Meldeformulare für die Erwerbsausfall- Entschädigung (EO) und schickte sie gleichzeitig an bis zu vier Kassen. Auf diese Weise kassierte er illegal bis zu 20 000 Franken pro Monat, wie ihm der Richter vorhielt.
Von April bis Ende 2009 leistete der Soldat tatsächlich Freiwilligendienst im Militär: So baute er etwa an der Olma in St. Gallen als Detachements-Chef mit WK-Soldaten Armee-Werbeauftritte auf.
Ab 2010 stand der Mann nicht mehr im Dienst der Armee, meldete aber weiterhin Erwerbsersatz-Ansprüche bei den Ausgleichskassen an. Dazu fälschte er Unterschriften auf Formularen. Im Oktober 2010 flog die Sache bei einer Routinekontrolle auf. Der fehlbare Soldat gestand alles.
System war «einfach zu überlisten»
Seither hat er von den 166 000 Franken an illegal kassierten Entschädigungen einen Teil zurückbezahlt. Noch immer schuldet er drei Ausgleichskassen aber über 100 000 Franken. Der Einzelrichter rechnete ihm sein Geständnis und die aktive Schadenwiedergutmachung als strafmildernd an.
Zudem berücksichtigte er eine teilweise Opfermitverantwortung: Das System der EO-Entschädigungen sei «relativ einfach zu überlisten» gewesen. Der Richter auferlegte dem Verurteilten eine Probezeit von drei Jahren für die bedingte Geldstrafe.
Weitere Fälle aufgedeckt
Der St. Galler Fall entpuppte sich als Spitze eines Eisbergs: Die Kontrolleure, die den Betrugsfall aufgedeckt hatten, stiessen noch auf weitere ähnliche Fälle. Es kam zu Strafanzeigen gegen sieben mutmassliche Täter, sechs Miliz-Armeeangehörige und einen Beamten des Departements VBS (Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport).
Ins Visier der Kritik geriet auch die Kommunikationsabteilung der Armee. Diese war für die Werbeausstellungen der Armee an der Olma, der Züspa und weiteren Messen zuständig.
Für diese Militär-Shows wurden auch Milizsoldaten zu freiwilligen Diensten aufgeboten. Es stellte sich die Frage, ob das VBS auf diese Weise Personalengpässe überbrückte und die Einsätze aus der EO-Kasse bezahlen liess.
(sda)
VBS alles im Griff!!!!!
Ueli's beste Armee der Welt???
Freiwilliger Dienst
Das Thema "freiwillige Dienstleistungen" und "Gast-WKs" zG Veranstaltungen Dritter wäre eine eigene (parlamentarische!) Untersuchung wert. Berufsoffiziere die im eigenen Büro WK machen, Milizsoldaten die in zivil für ihre eigenen Veranstaltungen arbeiten (mit EO und Diensttageanrechnung), Waffenplatzverwaltungen die Infrastrukturaufgaben durch WK-Soldaten erledigen lassen, Rekrutenschulen die fehlendes Betriebspersonal durch "Dauerfreiwillige" ersetzen. Die Liste ist lang...
es ist mir...
...unerklärlich wieso militärgelder kantonal und nicht auf bundesebene ausgezahlt werden. es sind ja auch keine kantonalen armeen in unserem land. dann könnte so etwas gar nicht passieren...
Bünzli-Armee
Unsere Armee ist ein Bünzlitum in Reinkultur! Der Oberbünzli hat die Kontrolle nicht verloren, sondern noch nie gehabt! Darum ist er auch von der besten Armee der Welt begeistert! Der hat den Durchblick doch gar nicht! Mit dem, was er versteht ist er halt zufrieden... Das Volk aber schon lange nicht mehr!
Was passiert mit dem kassierten Geld?
Schon lustig die Busse ist wesentlich tiefer als die Kohle die er kassiert.... Mache ich zukünftig auch so haufen Geld kassieren und dann einen Teil davon als Busse bezahlen. So kommt man also zu Geld. Das kanns irgendwie nicht sein was in unserem Land abgeht!!!
Er muss das Geld den Kassen zurückzahlen
SOWIE eine Busse.
Steht ja im Text
Ich finde es auch sehr eigenartig, wie lasch unsere Justiz zum Teil ist. Aber das Geld muss es zurückzahlen, steht ja im Text ;-)
Nachdenken
Unrechtmässige angeeignete Gelder müssen natürlich zurückerstattet werden. Die Geldstrafe und Busse kommen zusätzlich als Strafe hinzu. Man kann ja der Justiz einiges vorwerfen, aber völlig verblödet ist die auch nicht..
Unsinn
"...Seither hat er von den 166 000 Franken an illegal kassierten Entschädigungen einen Teil zurückbezahlt. Noch immer schuldet er drei Ausgleichskassen aber über 100 000 Franken..." Er wurde nur für die Tat verurteilt. Das heisst aber noch lange nicht, dass er den hinterzogenen Betrag nicht vollumfänglich zurück zahlen muss (+ Zinsen!).
Rechnungsfehler??
Also wenn mein Kopf noch normal rechnet, hatte er ja immernoch Plus gemacht... 166000 Franken gewinn... 28800 Franken durch Tagessätze abgezogen 1000 Franken Busse 4000 Franken Verfahrenskosten Resultat: 132200 Franken gehören noch ihm??
Lesen und verstehen?
"Seither hat er von den 166 000 Franken an illegal kassierten Entschädigungen einen Teil zurückbezahlt. Noch immer schuldet er drei Ausgleichskassen aber über 100 000 Franken."
Nicht ganz richtig..
Es steht je geschrieben, dass er nach wie vor drei Ausgleichskassen Total noch mehr als 100'000 schuldet. Er zahlt das ertrogene Geld zurück und zusätzlich wird er noch gebüst. So ist ja auch richtig. Die Armee und die Ausgleichskassen müssen mal aber über die Bücher. Da kommt sicher noch viel zum Vorschein ;-(.
Gut!
Gut gerechnet, schlecht gelesen!
Er muss es ja zurückzahlen
Lest doch mal den Text richtig ;-)
Lesen!?
Falsch. Er hat bei den Ausgleichskassen über CHF 100'000 Schulden (steht ja im Text). Diese Schulden muss er zurückbezahlen, und hat nichts mit dem Verfahren oder der Busse zu tun...
Kommt noch dazu, dass
die Geldstrafe BEDINGT ausgesprochen wurde, d.h. er muss sie (momentan) nicht bezahlen. Die Geldstrafe wird erst fällig, wenn er sich strafrecht- lich wieder etwas zu Schulden kommen lassen würde (aber auch dann nicht unbedingt). Die Busse kann er bezahlen oder auch absitzen.