

Ein Blödsinn
Nur fähige Leute sollen in den VR gewählt werden, egal ob Frau oder Mann!
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23. November 2016 14:30; Akt: 23.11.2016 15:50 Print
Die Schweiz soll ein «modernes» Aktienrecht erhalten, der Bundesrat hat heute die Botschaft dazu verabschiedet. Das Parlament kann nun unter anderem über die Frauenquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen entscheiden.
Steuerschlupflöcher stopfenIn der Vernehmlassung waren viele Elemente der Revision auf Kritik gestossen, besonders die geplante Frauenquote. Der Bundesrat hielt dennoch daran fest, beschloss indes Änderungen. Die Eckwerte gab er vor rund einem Jahr bekannt. Bei diesen ist er geblieben.
Im Verwaltungsrat grösserer börsenkotierter Gesellschaften sollen mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sein, in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent. Der Bundesrat spricht nicht von Quoten, sondern von Richtwerten.
Keine Sanktionen
Tatsächlich sind keine Sanktionen vorgesehen: Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erklären. Es soll die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen, nach dem sogenannten Comply-or-explain-Ansatz (befolgen oder erklären).
Mit den Richtwerten würde der Verfassungsauftrag zur Gleichstellung von Mann und Frau zumindest ein Stück weiter umgesetzt, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Die Anpassungsfristen - fünf Jahre beim Verwaltungsrat, zehn Jahre bei der Geschäftsleitung - ermöglichten die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Im Parlament dürfte die Quote dennoch einen schweren Stand haben.
Abzocker-Initiative umsetzen
Mit der Revision des Aktienrechts will der Bundesrat auch die Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe umsetzen. Vorläufig ist diese auf Verordnungsstufe umgesetzt. In der Vernehmlassung befanden Wirtschaftsverbände und ein Teil der bürgerlichen Parteien, dabei sollte man es vorerst belassen. Aus Sicht des Bundesrates geht das nicht.
Er will aber der Kritik Rechnung tragen. Die Bestimmungen der Verordnung sollen weitgehend unverändert ins Gesetz überführt werden. Ursprünglich hatte der Bundesrat punktuell über diese Regeln hinaus gehen wollen.
Bestimmungen abgeschwächt
Gemäss dem Text der Abzocker-Initiative sind Antrittsprämien verboten. Im Gesetz soll die Bestimmung nun schwächer formuliert werden: Antrittsprämien sind unzulässig, wenn sie keinen nachweisbaren finanziellen Nachteil kompensieren. Unzulässig sind weiter Entschädigungen für Konkurrenzverbote, die nicht geschäftsmässig begründet sind. Auch soll die Höhe solcher Entschädigungen begrenzt werden.
Stimmen die Aktionärinnen und Aktionäre im Voraus über die variablen Vergütungen für das oberste Kader ab, so muss ihnen der jährliche Vergütungsbericht zur nachträglichen konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Schliesslich wird die Möglichkeit zur Klage auf Rückerstattung unrechtmässiger Vergütungen griffiger gestaltet.
Transparenz im Rohstoffsektor
Zu den weiteren Elementen der Gesetzesrevision gehören Regeln für den Rohstoffsektor, mit welchen der Bundesrat mehr Transparenz gewährleisten und Reputationsrisiken vorbeugen möchte. Wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen Zahlungen ab 100'000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen in einem Bericht offenlegen müssen.
Schliesslich nimmt der Bundesrat mit der Vorlage die grosse Aktienrechtsrevision aus dem Jahr 2007 wieder auf. Das Parlament hatte die Beratungen dazu 2013 nach dem Ja zur Abzocker-Initiative abgebrochen und den Bundesrat beauftragt, die Arbeiten zu koordinieren.
Lockerung der Kapitalvorschriften
Das Ziel ist es, das Aktienrecht zu modernisieren. Grundlage der neuen bundesrätlichen Vorschläge bildet die Version, welcher der Ständerat im Jahr 2009 zugestimmt hatte. Insbesondere sollen die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler gestaltet werden.
Konkret könnten AG, GmbH und Genossenschaften künftig ohne Urkundsperson gegründet, aufgelöst und im Handelsregister gelöscht werden, sofern einfache Verhältnisse vorliegen. Das Aktienkapital soll nicht mehr zwingend auf Franken lauten, sondern auch in ausländischer Währung zulässig sein.
Ferner will der Bundesrat Anreize schaffen, dass Unternehmen frühzeitig die notwendigen Sanierungsmassnahmen treffen und so den Konkurs verhindern können. Das Aktienrecht soll ausserdem auf das neue Rechnungslegungsrecht abgestimmt werden. Schliesslich sollen neben staatlichen Gerichten neu auch Schiedsgerichte aktienrechtliche Streitigkeiten beurteilen dürfen.
(rub/sda)
Nur fähige Leute sollen in den VR gewählt werden, egal ob Frau oder Mann!
Ich als Frau finde so eine Verordnung völlig daneben. Es sollen Verwaltungsräte gewählt werden, die fähig sind und nicht, weil sie weiblich sind. Im Augenblick werden qualifizierte Männer nicht in VR gewählt, weil man wegen dem Image lieber eine schlechter qualifizierte Frau nehmen muss. Das macht doch keinen Sinn
Ich bin strikte dagegen, dass das Geschlecht als Auswahlkriterium bei Stellenbesetzungen herhalten muss. Die Leistung und die Qualifikation sollen entscheidend sein. Ausserdem verfälscht es wieder einmal den Volkswillen: in der Abzockerinitiative war keine Frauenquote drin.
Das bringt mich in Rage..
Hauptsache, es werden wieder Vorschriften für nichts erlassen, und der/die Unternehmer, welche auf eigenes Risiko Geschäfte führen, bekommen vorgeschrieben was oder wen sie anstellen sollten!! Soll doch jeder sein Geschäft führen wie er will und basta! Ich weiss, es kommen keine Sanktionen in Frage aber es geht um's Prinzip! Sollen sie doch mal vor der eigenen Türe den Mist wegnehmen anstatt mit solchem Mist umher zu werfen...
Täglich grüsst das Murmeltier
Hört doch mal auf mit Quoten Frauen. Sonst verlange ich Quoten für Männer in Pflegeberufe, bei Scheidungen, für Sorgerecht der Kinder, für lehrer. Kindergärntner, u.s.w. Immer fiesen stuss der besste soll den job bekommen und nicht einfach eine frau weil die Quote es so will
Bitte den Artikel lesen...
Können gewisse Kommentarschreiber hier nicht lesen? Ist nicht so dass diese Quote erzwungen werden soll. Sie dient lediglich als Richtlinie. Wenn ein Unternehmen das nicht erfüllt braucht es nicht weiter als zu zeigen dass es keine geeignete Frau unter den Bewerbern gab. Ist nicht weiter kompliziert. Also was soll das Drama? Geht doch nur darum zu verhindern dass irgendjemand ungerechtfertigt bevorzugt wird, sei es Mann oder Frau.
Schwachsinn...
Statt so einem Mist sollte lieber eine Quote für über 50 jährige Schweizer eingeführt werden, denn die wäre sinnvoll UND nötig, denn anders wird es langsam aber sicher unmöglich noch einen Job zu finden...
Wenn schon, denn schon
Dann bitte schön auch Frauen Quoten im Strassenbau, bei den Sondereinsatz Kommandos, bei den Hirntumor Operationen durch Neurochirurgen, in der Schaltzentrale Im Atomkraftwerk, bei den Militärpiloten, bei den Piloten der Bundesrat Flüge, ....... Macht doch alles unglaublich viel Sinn, oder nicht ?