

Was soll das ?
Soll in Zukunft alles verboten werden? Für Musikfans und Partygänger ist das eine Katastrophe!
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24. August 2018 10:01; Akt: 28.08.2018 13:44 Print
«Sollen in Zukunft nicht nur Konzerte von Stars in den grossen Konzerthäusern stattfinden, so muss unbedingt etwas gegen die neue Verordnung unternommen werden», heisst es in einer am Mittwoch gestarteten Petition. Sie richtet sich gegen ein Vorhaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Es plant eine neue Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch Strahlung und Schall (V-NISSG). Sie soll im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten. «Sie bedeutet den finanziellen Untergang für Bars, Clubs sowie kleinere Bühnen oder das Ende von Konzerten, Partys oder Hochzeiten, an denen mitgesungen wird», schreiben die Petitionäre.
Stellungnahme des BundesKleine Veranstalter teilen die negative Prognose. «Mit der neuen Verordnung würden noch mehr Kosten auf uns zukommen, sodass wir am Ende schliessen müssten», sagt Zafir Abdi, Besitzer der Bar Rossi an der Zürcher Langstrasse. Als kleine Konzertbar zu überleben, sei jetzt schon schwierig. «An jeder Ecke gibt es 24-Stunden-Shops, in denen die Leute einen halben Liter Bier für nur 1.50 Franken kaufen können.» Sein Geschäft funktioniere nur, weil viel Leidenschaft darinstecke. «Man zahlt sich einen Minimallohn aus und arbeitet täglich 12 bis 15 Stunden.»
«Kosten von mehreren Tausend Franken»
Laut Daniel Dauwalder, Mediensprecher des BAG, geht es vor allem um einheitliche Voraussetzungen: «Die Schallpegelwerte bleiben in dieser Revision unverändert. Anpassungen gelten der Pflicht zur Aufzeichnung der Schallpegel.» Der Vernehmlassungsentwurf sehe vor, dass für alle dieselben Anforderungen an die Messgeräte gelten. Laut BAG konnten bisher Veranstalter den Schallpegel mit Messgeräten, die «eine beliebig hohe Messungenauigkeit» hatten, messen.
Die lauteste Kritik gilt den Erläuterungen des BAG im Bereich von Veranstaltungen. Die Behörde schreibt: «Es entstehen keine grossen Mehrkosten. Die bereits bestehende Schall- und Laserverordnung (SLV) wurde in die vorliegende Verordnung integriert.»
Das sieht Alexander Bücheli, Mediensprecher der Zürcher Bar- und Clubkommission Zürich, anders: «Die neue Verordnung würde für Veranstalter Kosten von mehreren Tausend Franken verursachen.» Nicht nur müssten neue, geeichte Messgeräte angeschafft und das Personal für die Messungen speziell ausgebildet werden. «Die neue Verordnung fordert auch bauliche Massnahmen.» In kleinen Locations müssten für Schlagzeuge Plexiglaswände zum Einsatz kommen. Auch fielen Kosten für Ohrstöpsel an. «Neu müssten Gehörschütze schon ab einem Schalldruck von über 93 Dezibel abgegeben werden.»
Bücheli befürchtet, dass die Verordnung vor allem kleinere Locations hart treffen würden. «Um zu überleben, müssten sie die Preise erhöhen oder das kulturelle Angebot einschränken.» Er rechne deshalb damit, dass vielen kleinen Konzertlokalen nur noch die Schliessung übrig bleibe.
Neue Verschärfung unnötig
«Die strengen Dezibel-Vorgaben schränken jetzt schon die künstlerische Freiheit ein.» Positiv beurteile er die breit angelegte Anhörung, die das BAG Ende September durchführen will. «Ich hoffe, dass die Veranstalter mit dem Bund eine einvernehmliche Lösung finden.»
Ähnlich sieht das Stefan Breitenmoser vom Branchenverband der professionellen Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter SMPA. Es gebe keinen Grund, die bewährte Verordnung zu verschärfen: «Die SLV von 1996 wurde mehrmals revidiert. Die momentane Fassung ist breit anerkannt und wird von der Branche akzeptiert», sagt Breitenmoser. Die neuen Forderungen von beispielsweise höher qualifizierten Messgeräten lehnt die SMPA ab – die neue Verordnung in dieser Form sei keine Lösung. «Auch die Konsequenzen für kleine Veranstaltungen werden stark unterschätzt.» Breitenmoser ist gespannt, wie das BAG die «Unklarheiten», wie das BAG selbst schrieb, im September aufklären werde.
Schweiz als Gastland unbeliebt
Lars Rieche von Soundmanoever organisiert selbst regelmässig Punk- und Rock-Veranstaltungen. Er befürchtet, die Schweiz werde als Gastland für Bands durch die Regelungen unattraktiver. «Es ist jetzt schon so, dass viele Künstler über die dB-Begrenzung nicht wirklich glücklich sind. Vor allem kleine Bands werden sich den ohnehin komplizierten Weg in die Schweiz nicht mehr antun», sagt er.
Ausserdem müsse manche Musik einfach laut gehört werden: «Ein Drummer, der richtig reinhaut, kommt allein schon auf 110 dB. Der möglichen Gefahren fürs Gehör seien sich die Konzertbesucher durchaus bewusst, sagt Rieche. «Im Gegensatz zu anderen Lärmquellen, denen man ausgeliefert ist, werden unsere Konzerte freiwillig besucht.»
(anp/bz)
Soll in Zukunft alles verboten werden? Für Musikfans und Partygänger ist das eine Katastrophe!
Finde ich absolut daneben. Wem es zu laut ist soll einen Höhrschutz mitnehmen oder die Konzerte meiden. Aber es kann doch langsam nicht mehr Wahr sein?? Überall alles ein Gesetzt zu verfassen, ist auch nicht der richtige Weg - aber wir leben nun mal in einem absoluten Kontrollstaat.
In unserem Dorf ist eine riisen Baustelle... nur um 1(!) Haus vor Autolärm zu schützen..seit über einer Woche...denkt was ihr wollt aber der Kanton/Staat fehlen einige Tassen....
unnötige Gesetze und Verordnungen
Hauptsache die Freizeit vermiesen, wo es nur geht! Schärfere Gesetze wären beim x anderen wichtigeren Sachen schon längstens nötig. Aber da wird wieder geschlafen. Gewaltverbrecher gehören scharf bestraft und ins Gefängnis!
ab nach London
wenn fliegen weiterhin so günstig ist und die Lärmschutzgesetze immer krasser werden, dann fliegt ich halt übers Wochenende nach Berlin, Paris, London oder Ibiza.
Versicherungs- und nicht Konsumentenschutz
Als professionelker tontechniker kommen untragbare kosten und risiken auf mich zu... Das messgerät das ich jetzt benutze hat einen genauigkeitsgrad von +-1dB und hat 250 gekostet. Das neue eidgenössische gerät kostet tausende und ist nicht genauer. Der punkt dieses gesetzes ist die aufzeichnung. Wenn ein konzertbesucher zum arzt muss weil er seine ohren nicht geschützt hat und im totalrausch direkt vor dem lautsprecher stand und nix mehr hört, wird die history angeschaut. Ist da auch nur kurz 0.1 dB über 93dB zahlt die versicherung nicht und ich als tontechniker muss bezahlen.
@Tontechniker
Vielleicht solltest du dir das Dokument mal anschauen, denn was du hier schreibst ist Quatsch. 1. Es wird der mittlere Schallpegel über 60 min gemessen, nur kurz über 93 dB ist also kein Problem. 2. Wenn der mittlere Schallpegel über 93dB ist muss darauf im Eingangsbereich "deutlich sichtbar" hingewiesen werden und es müssen Gehörschütze kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Quo vadis?
Was ist mit den Kinos? Letzthin wieder mal ins Kino gegangen. Die Lautstärke war so hoch, dass ich zwei Tage rauschen hörte. War mein letzter Kinobesuch. Wer soll die Hörschäden der Gegenwart und Zukunft bezahlen?
Mein Beileid
Warum bist du nicht einfach raus gegangen? Die Kinotüren sind während der Vorstellung nicht versperrt. Unfähig Eigenverantwortung zu tragen?
Vorteilhaft
Je geschädigter das Höhren, desto lauter muss der Lärm/Musik sein um überhaupt noch wahrgenommen zu werden.