Laut den Richtern in Lausanne darf die Verwahrung nur angeordnet werden, wenn der Täter auch tatsächlich auf Lebzeiten als unbehandelbar erachtet wird. Das sei hier nicht der Fall. Deshalb wird die Verwahrung von Daniel H. aufgehoben.
Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde des Täters gutgeheissen und den Entscheid des Aargauer Obergerichts vom Oktober 2012 aufgehoben. Dieses wird neu zu entscheiden haben, ob eine ordentliche Verwahrung anzuordnen ist. Auch diese dauert zeitlich unbeschränkt, wenn sich an der Gefährlichkeit des heute 30-jährigen Schweizers nichts ändert.
«Dauerhaft untherapierbar»
Er war vom Obergericht wegen Mord zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Als Sicherheitsmassnahme ordnete das Gericht zudem seine lebenslängliche Verwahrung an. Die entsprechende Bestimmung war nach Annahme der Verwahrungsinitiative im Jahr 2004 ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden.
Eine lebenslange Verwahrung kommt demnach nur in Betracht, wenn der Täter «dauerhaft nicht therapierbar» ist. Das Obergericht war davon ausgegangen, dass Psychiater keine Prognosen für sehr lange Zeiträume abgeben könnten. Es müsse deshalb genügen, wenn jemand für einen Zeitraum von rund 20 Jahren als unbehandelbar erachtet werde.
Christoph Blochers Meinung
Das Bundesgericht hat dieser Sicht der Dinge nun widersprochen und entschieden, dass lebenslänglich nur verwahrt werden darf, wer auch tatsächlich auf Lebzeiten keiner Behandlung zugänglich ist, also ein zeitlich unbeschränktes Risiko für die Gesellschaft darstellt.
Dass bereits eine zeitlich begrenzte Gefährlichkeit genügen würde, ergebe sich weder aus dem Wortlaut des Gesetzes noch aus seiner Entstehungsgeschichte. Auch der Abstimmungskampf zur Volksinitiative liefere keine gegenteiligen Anhaltspunkte.
Thema seien damals diejenigen Täter gewesen, die aufgrund der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse chronisch und für immer untherapierbar seien. Diese Ansicht habe bereits der seinerzeitige Justizminister Christoph Blocher vor dem Parlament vertreten.
Mit Modelaufnahmen geködert
Vor diesem Hintergrund habe Blocher auch die Meinung geäussert, dass die lebenslange Verwahrung vermutlich nie oder höchst selten ausgesprochen werde. Im Falle des Mörders von Lucie hätten die Gutachter nicht feststellen können, dass er auf Lebenszeit nicht behandelbar wäre. Die Voraussetzungen seien damit nicht erfüllt.
Der arbeitslose und drogenabhängige Koch hatte das 16-jährige Freiburger Au-pair-Mädchen Lucie 2009 in Zürich mit dem Versprechen geködert, Modelaufnahmen von ihr zu machen. Am 4. März 2009 brachte er das Mädchen in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG um.
Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn im Februar 2012 wegen Mord zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und ordnete seine ordentliche Verwahrung an. Auf Berufung des Staatsanwalts und der Angehörigen sprach das Obergericht eine lebenslange Verwahrung aus.
Bedingte Entlassung möglich
Eine Verwahrung wird erst im Anschluss an die Verbüssung der Freiheitsstrafe vollzogen. Eine ordentliche Verwahrung, die grundsätzlich ebenfalls unbefristet ist, kann regelmässig überprüft werden. Wenn zu erwarten ist, dass sich die verwahrte Person in Freiheit bewährt, kann sie bedingt entlassen werden.
Bei der lebenslänglichen Verwahrung kommt eine Überprüfung nur dann in Betracht, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse für eine Behandlungsmöglichkeit der verwahrten Person vorliegen. (Urteil 6B_93/2013 vom 22. November 2013; BGE-Publikation)
(sda)
@Zweite Chance am 05.12.2013 13:40
An und für sich bin ich ja auch dafür das man bei gewissen Fehlern eine zweite Chance verdient hat. Aber bei Mord sollte es keine zweite Chance mehr geben!!! Einen Mord kann man nun mal nicht wieder gut machen!!! Man kann einen Mord nicht mit anderen Fehlern vergleichen, die man irgendwie wieder gut machen kann!!!
Hoffentlich Initiative der CVP!
Leider sind die Gefängnisse überfüllt, dem trägt das Bundesgericht sogar mit seinem Urteil Rechnung. Das darf aber nicht sein, darum soll die CVP die angesprochene Initiative starten.
Entscheid des Bundesgerichts im Fall Lucie
Der Entscheid des Bundesgerichts stimmt mich äusserst nachdenklich. Wie kann es sein, dass aufgrund desselben Sachverhaltes und aufgrund derselben Gesetze eine übergeordnete Instanz zu einem völlig anderen Entschluss kommt? Betreiben wir da nicht einen Täterschutz? Wer denkt an die damals ausgeführte Tat und an die Eltern, für welche dieser Entscheid wohl mehr als einen "Schlag ins Gesicht" darstellt? Dieser Täter stellt eine Gefahr für unsere Gesellschaft dar und sollte für immer weggesperrt werden.
Frau Chaaban......
lebt noch immer im Märchenland, wenn sie glaubt der Volkswille sei (egal in welchem Staat) von Belang. 97% aller Gesetze auf Bundesebene werden von Politikern geschaffen, wieso glaubt irgend jemand das man die restlichen 3% im Parlament durchwinken würde wenn sie wirklich einen Einfluss auf den Staat und seine Institutionen hätten? Eine Milchkuh mit Freilauf mag durchaus glücklicher sein als eine im Stall eingepferchte, aber ändert die Artgerechte Haltung etwas an der Hierarchieverhältnissen zwischen Bauer und Nutzvieh? Ist eine Kuh mit Freilauf freier als jene Artgenossin im Stall?
Quatsch!!
Wir leben in einem Rechtsstaat und die Gerichte setzen um, was umsetzbar ist, da ändert auch keine Initiative was dran!! Auf der Strasse werden wir immer wieder Psychopathen begegnen, weil es diese eben immer gab, gibt und geben wird! Diesen Mann lebenslang zu verwahren ist eine Scheinsicherheit, da es immer solche Männer geben wird. Ich finde den Therapie-Ansatz 1000 x vernünftiger! Den Trezzinis wünsche ich, dass sie im Herzen Frieden finden und nicht ihren Schmerz mit Medienpresenz Empörung und Verwahrungsmissionen leben müssen...