Wäre vergangene Woche über die Durchsetzungsinitiative der SVP abgestimmt worden, wäre sie klar angenommen worden. Das besagt eine Umfrage von GFS Bern bei 2500 Personen. 66 Prozent hätten demnach bestimmt oder eher Ja gestimmt, nur 31 Prozent wären im gleichen Verhältnis dagegen gewesen.
Das Meinungsforschungsinstitut weist jedoch darauf hin, dass der Abstimmungstermin vom 28. Februar 2016 noch recht weit entfernt sei und dass solche geäusserten Zustimmungsbereitschaften bei Initiativen erfahrungsgemäss noch um rund 15 Prozent sinken könnten.
Weit fortgeschrittene Meinungsbildung
Die Meinungsbildung sei aber schon weit fortgeschritten. So hätten zu diesem frühen Zeitpunkt bereits ausserordentlich hohe 60 Prozent eine feste Stimmabsicht – nur 3 Prozent hätten gar keine Meinung.
Die Durchsetzungsinitiative, bei der es um die wortgetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative geht, startet auch mit einer höheren Zustimmungsrate, als es bei der Ausschaffungsinitiative selber der Fall war. Dieser wollten im Jahr 2010 bei einer ersten Befragung 58 Prozent zustimmen, bei der Abstimmung wurde die Initiative dann schliesslich mit 52 Prozent angenommen.
Streit um Ausschaffungen
Die SVP will das Rückschiebeverbot nur auf Fälle beschränken, in denen Tod oder Folter drohen. Laut Spezialisten im Aussendepartement EDA würde das aber gegen Völkerrecht verstossen. Sie argumentieren, das Non-Refoulement-Prinzip gelte auch für Fälle, in denen der Betroffene mit Gefängnis oder unmenschlicher Behandlung rechnen muss. Sie berufen sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Genfer Flüchtlingskonvention.
Die SVP glaubt hingegen, das Non-Refoulment-Prinzip würde mit ihrer Initiative umfassend gewahrt, wie Generalsekretär Martin Baltisser mitteilt. Die Partei wende sich vielmehr gegen die vom Parlament vorgesehenen Ausnahmen in «persönlichen Härtefällen» oder wegen «privater Interessen».
Zweite Chance für Nicht-Vorbestrafte
Die Durchsetzungsinitiative würde die ausführliche, detaillierte Konkretisierung der Ausschaffungsinitiative in die Verfassung schreiben – in der von der SVP gewünschten Strenge. Die Partei selber milderte aber ihre eigenen zu Beginn noch vorgebrachten Forderungen ab. So sollen nicht vorbestrafte Täter bei geringeren Delikten eine zweite Chance erhalten.
Zu diesen «herabgestuften» strafbaren Handlungen gehören unter anderem sexuelle Handlungen mit Kindern und mit Abhängigen, Freiheitsberaubung und Entführung, einfache Körperverletzung, Angriff und Raufhandel. Bei schwereren Delikten sollen weiterhin auch Ersttäter automatisch ausgeschafft werden, so bei vorsätzlicher Tötung, Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung, qualifiziertem Diebstahl, Raub und Sozialmissbrauch.
(rub)
5 Jahre sind vergangen und NICHTS
Es ist immer noch nicht umgesetzt. Also das ist ein Armutszeugnis für den Bundesrat und das Parlament. Schämen sollen sie sich und dann noch Lohn von uns kassieren. Alle RAUS wenn sie so unfähig sind unseren Auftrag auszuführen. Dann gibt's halt die doppelte Quittung bei der Durchsetzungsinitiative!! Wieso gibt's kein Gesetz, das den BR zum Rücktritt zwingt, wenn er angenommene Initiativen nicht umsetzt. Wäre sehr angebracht.
Konsequent sein, vor Schaden bewahren...
Nicht nur straffällig gewordene Asylanten sollten schnellstens ausgeschafft werden sondern auch die Personen, bei denen das Aufenthaltsgesuch abgelehnt wurde. Von den über 30000 Auszuschaffenden sind bis heute gerade mal 3,5% nach hause geschickt worden...
na hoffen wirs....
dass es für sowas nochmals ne Abstimmung braucht ist Verschwendung.... klar sind die gleichen dafür wie bei ausschaffungs Initiative..
Was nützt es noch, abzustimmen?
Wenn scheinbar eh kein Volksentscheid mehr umgesetzt wird. Unsere ach so direkte Demokratie verkommt zur Scheindemokratie um das Volk ruhig zu stellen. Gemacht wird munter was hinter der geschlossenen Tür gerade genehm ist.
Zur Kenntnis genommen
Freude herrscht.