«Das sind keine schönen Bilder», erklärte der heute 28-jährige Beschuldigte, als das Gericht ein Video der Stadtpolizei Zürich vom 11. Mai 2011 im Saal abspielen liess. Es zeigte die schweren Ausschreitungen vor dem Spiel FC Zürich gegen den FC Basel. Damals griffen Dutzende von gewaltbereiten Baslern beim Eingang des Stadions mehrere Mitarbeiter der Sicherheitsfirma Delta an und bewarfen diese mit diversen schweren Gegenständen. Sieben Sicherheitsbeamte, aber auch mehrere Fussballfans wurden dabei erheblich verletzt. Der Sachschaden betrug über 90 000 Franken. Das veröffentlichte Video schockierte die Schweiz.
Der Kragen geplatzt
Auf dem Film war auch die Attacke eines vermummten FCB-Fans festgehalten. Er drosch dabei mit einer Fahnenstange auf einen Security ein. Es handelte sich ausgerechnet um einen so genannten Capo des Vereins. Das ist der Spitzname für die Vorsänger, welche die Fans mittels Megaphon vor, während und nach den Spielen anheizen. Der Beschuldigte ist schon seit mehreren Jahren Vorsänger der Basler Fangruppe Inferno. Über ihn wurde bereits eine Filmdokumentation gedreht.
Vor Gericht legte er jetzt ein umfassendes Geständnis ab und erklärte, dass er sich heute für sein Verhalten schäme. Ihm sei einfach der Kragen geplatzt, als er gesehen habe, wie die Delta-Leute auf seine Mitfans eingeprügelt hätten.
Teilbedingte Freiheitsstrafe verlangt
Auch der zuständige Staatsanwalt Edwin Lüscher ging von einer spontanen Handlung des zur Tatzeit angetrunkenen Beschuldigten aus. Der Ankläger sprach dennoch von einer ungeheuren Aggression. Dem Angeschuldigten seien die Sicherungen durchgebrannt, erklärte Lüscher und verlangte wegen Landfriedensbruchs sowie Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Die Hälfte davon unbedingt.
Der Staatsanwalt verwies dabei auf eine einschlägige Basler Vorstrafe aus dem Jahr 2004. Zudem habe der Beschuldigte in der Fangemeinschaft eine Führungsrolle eingenommen. Dabei sei aber nicht gemeint gewesen im Sinne eines Winkelriedes, der gegen die Phalanx der Deltas vorgehe.
Massive finanzielle Folgen
Verteidigerin Manuela Schiller wehrte sich nicht gegen die Schuldsprüche, setzte sich aber mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken sowie einer Busse von 300 Franken für eine milde Sanktion ein. Allerdings vergebens.
So verzichtete das Gericht zwar auf eine Freiheitsstrafe. Dafür werden den Beschuldigten die finanziellen Folgen des Entscheides massiv belasten. So sprach das Gericht eine teilbedingte Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 60 Franken aus. 90 Tagessätze davon, also insgesamt 5400 Franken, soll der rückfällige Sportartikelverkäufer bezahlen. Zudem eine Busse von 500 Franken (Vermummungsverbot) sowie die Gerichtsgebühr von 1500 Franken.
Am schlimmsten für den Vorsänger war aber die Tatsache, dass das Gericht auf ein Schadenersatzbegehren der Stadt Zürich einging. So hatte die Stadt vom Beschuldigten 40 000 Franken verlangt. Die Richter legten zwar keine genaue Summe fest, stuften aber den Täter als grundsätzlich schadenersatzpflichtig ein.
Laut Urteil aufgrund einer unerlaubten Handlung sowie einer psychischen Mitverursachung. Psychisch, da dem Vorsänger keine direkte Sachbeschädigung nachgewiesen werden konnte. Über die Höhe des Betrages soll nun ein Zivilrichter entscheiden. «Sie waren ein Krawallant», erklärte der Vorsitzende dem Beschuldigten unmissverständlich zum Schluss.
kein abschrekendes urteil
scho rächt! aber andere wird das ein nächstes mal auch nicht abhalten, leider.
Frage:
Sorry für die blöde Frage, aber was heisst das: Die Strafe ist 210 Tagessätze zu 60 Franken und nur 90 davon muss er bezahlen? Wieso?
wie teilbedingte gefängnisstrafe
das ist wie eine teilbedingte strafe. einen teil muss man bezahlen (90 tagessätze reichen für einen eintrag im leumundszeugnis) und den rest gibt es zur bewährung. also bei erneuter verurteilung muss er auch die restlichen 120 tagessätze abzahlen.
Und der Urheber?
Und wie viel Schadensersatz bezahlt der Delta Security, welche die Eskalation der Situation zu verantworten hat? PS: Im Video ist deutlich zu erkennen, dass zu Beginn der Eskalation ein Delta-Security einem Basler Fan von hinten auf den Kopf schlägt! Dies war der tatsächliche Ursprung dieser Katastrophe!
Auf gutem Weg..
Aha, also doch! Es ist also doch möglich durch unsere Gerichte vernünftige Schuldsprüche zu verhängen. Könnte eine gewisse abschreckende Wirkung haben. So einer hat doch den Titel 'Fussballfan' gar nicht verdient.
und weiter gehts!!
Richtig so! Alle Krawallmacher (egal ob links, rechts, oben oder unten...) hart anpacken und schnell aburteilen!!! Vielleicht kann so die schlechte Kinderstube etwas korrigiert werden.