Eigentlich wollte P. B.* nach einem langen Tag nur eine Stange in einem Restaurant in Zürich-Schwamendingen trinken. Dafür parkierte er sein Auto auf einem der Gästeparkplätze und holte bei einem nahe gelegenen Bancomaten Bargeld, wie er sagt: «Das ging alles ganz schnell. Danach ging ich gleich ins Restaurant.»
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Dort bestellte er bei einer Mitarbeiterin etwas zu trinken. «Plötzlich stand der Chef vor mir und sagte, ich solle das Restaurant verlassen», sagt B. Als er nach dem Grund fragte, soll dieser nur gemeint haben, dass er zuerst Geld abgehoben und erst danach das Restaurant betreten habe.
Hausverbot wegen Falschparkierens
Für B. nicht nachvollziehbar: «Ich habe eine Umtriebsentschädigung in Höhe von 174 Franken plus Hausverbot wegen Falschparkierens erhalten. Und wofür? Weil ich zuerst Geld abhob?»
Diskutieren habe nichts genützt: «Der Wirt hat mich aus dem Restaurant begleitet, ohne dass ich meine Stange trinken durfte.» Ob er die Rechnung bezahlen werde, wisse er noch nicht. «Ich warte jetzt mal ab», sagt er.
Situation untragbar
Laut B. fordert der Wirt neben einer Umkostenpauschale von 140 Franken auch eine Administrationsgebühr in Höhe von 6 Franken. Zudem verlangt er für die Fotos, die als Beweiszwecke dienen, 14 Franken und listet eine Co2-Abgabe von 14 Franken auf.
Der Wirt will sich zum Vorfall nicht äussern. Er ist aber überzeugt, richtig gehandelt zu haben. Für ihn sei die Situation sowieso untragbar. Weil es in der Nähe zahlreiche Geschäfte, aber kaum Parkmöglichkeiten gebe, würden viele ihr Auto vor sein Restaurant stellen.
Grundsätzlich schon. Auf dem betreffenden Areal besteht ein richterliches Parkverbot. Laut Factsheet «Abschleppen ab Privatgrund» der Zürcher Polizeikorps hat der Berechtigte die Wahl, ob er eine Umtriebsentschädigung verlangen oder eine Strafanzeige einreichen möchte.
Patrick Bühlmann, Anwalt bei Voser Rechtsanwälte, sagt dazu: «Der Eigentümer ist nicht berechtigt, eine Busse auszustellen. Das darf nur die Polizei. Er kann eine angemessene Entschädigung für die Umtriebe verlangen oder bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten.»
Das Zürcher Bezirksgericht hat in der Vergangenheit eine Umtriebsentschädigung in Höhe von 120 Franken als zu hoch erachtet. Laut einem Artikel der NZZ im November 2004 hielt der Richter damals eine Entschädigung in der Höhe von 60 Franken für angemessen.
«Es ist fraglich, ob die geforderte Entschädigung angemessen ist», so Bühlmann. «Soweit ich weiss, hat das Bundesgericht schon eine Entschädigung in der Höhe von 52 Franken als gerechtfertigt beurteilt.» Das sei aber von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden: «Es kommt grundsätzlich immer auf die Umstände im konkreten Einzelfall an, was der Eigentümer alles als Umtriebskosten geltend machen kann.»
Zu den Umtrieben könnten etwa der Personalaufwand, das Führen der Buchhaltung oder Auslagen für Papier gehören: «Eine Co2-Abgabe, wie sie auf der Rechnung aufgelistet ist, erscheint mir jedoch fragwürdig», so Bühlmann.
Rechtliche Schritte gegen eine Umtriebsentschädigung sind weder möglich noch nötig, so Bühlmann: «Der Beschuldigte hat die Wahl, zu zahlen oder nicht zu zahlen. Zahlt er nicht und erstattet der Eigentümer dann tatsächlich eine Strafanzeige, drohen dem Falschparker aber Kosten, welche vermutlich höher ausfallen als die Umtriebsentschädigung.»
Denn: Neben der Busse kommen bei einem Strafbefehl noch Verfahrenskosten hinzu. Gegen den Strafbefehl kann der Beschuldigte dann allerdings Einsprache erheben und damit eine richterliche Überprüfung der Angelegenheit bewirken.
*Name der Redaktion bekannt
(mon)
Anstand
Meine Erfahrung; wenn man vorher (vor dem Geld abheben) anständigt gefragt hätte, mit plausibler Erklärung, wäre es wahrscheinlich nicht zu dieser Meinungsverschiedenheit gekommen. Und dies ist oftmals auch das Problem für solche Situationen; man vergisst den Respekt voreinander und nimmt alles für selbstverständlich wahr.
Also
Die CO2 Abgabe erachte ich, in anbetracht der Notsituation, als sinnvoll und rechtens.
Armutszeugnis....
Bitte um Namen der Spelunke, sodass ich diese von der Liste streichen kann, diese muss wohl sehr schlecht laufen, dass der Wirt auf diese Weise sein Einkommen generieren muss.. Ein Armutszeugnis sondergleichen..
Man muss auch den Beizer anhören
Genau. Alle gegen den Wirt. Wer hat die Story vom Wirt bis jetzt gehört? Jawohl niemand. Danach sieht evt. anders aus
HIRSCHEN Schwamendingen
Ganz einfach wir gehen nicht mehr in den HIRSCHEN Schwamendingen und das Problem löst sich von selber. Als Zunftshaus in Zürich stell ich mir einen anderen Pächter vor und nicht einer der bei einem Wurstkäsesalat Lyoner verwendet anstatt Servelat als Zunfthaus untragbar.