Kanton Zug100 Fr Busse für nicht entsorgten Hundehaufen
Der Zuger Kantonsrat hat ein kantonales Hundegesetz bachab geschickt. Wer aber die Häufchen seines Hundes liegen lässt, kann neu mit 100 Franken gebüsst werden.
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- dag

Der Kanton Zug will kein Hundegesetz einführen. Nicht entsorgter Kot kann für den Halter künftig aber teuer werden.
Die Einführung einer Busse für liegengelassenen Hundekot war im Rat mit 54 zu 13 Stimmen eine klare Sache. Umstritten war hingegen der grosse Rest des neuen Hundegesetzes. Dieses werde keinen einzigen Hundebiss verhindern, argumentierte die FDP. Die vom Kantonstierarzt geforderte rechtliche Handhabung könne auch durch kommunale Erlasse geregelt werden. Die FDP stellte zudem den Antrag, alles ausser den Änderungen beim Übertretungsstrafgesetz zu streichen.
Äusserst knapp mit 34 zu 33 Stimmen sprach sich der Kantonsrat für die Steichung aus – dies nachdem das Hundegesetz bereits Anfang Juli Thema im Kantonsrat war. Das neue Gesetz sah etwa vor, dass Hundehalter verpflichtet werden, ihren Hund art- und tiergerecht zu halten. Zudem dürften die Hunde weder Menschen noch Tiere gefährden oder belästigen. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt.
Lange Leine für Hundehalter im Kanton Zug
Die Regierung hatte ein eigenes Hundegesetz vorbereitet, weil aus einem nationalen Hundegesetz voraussichtlich nichts wird. Das Zuger Gesetz wollte dabei auf Eigenverantwortung setzen und die Hundehalter an der langen Leine lassen.
So sollte es etwa keine generelle Leinenpflicht geben, wie sie etwa der Nachbarkanton Schwyz kennt. An die Leine hätten die Vierbeiner nur in Naturschutzgebieten, auf Friedhöfen, auf Schulhaus- und Sportplätzen und im öffentlichen Verkehr müssen. Ansonsten sollten sie ihre Freiheit geniessen.
Selbst in der Schonzeit für Jungwild von April bis Juli sollten die Zuger Hunde lediglich unter direkter Aufsicht auf kurzer Distanz geführt werden. Auch sollte es keine Liste für verbotene Rassen geben.
Nun liegt der Ball für Hundereglemente wieder bei den einzelnen Gemeinden. Sechs von elf Gemeinden im Kanton Zug haben bereits ein solches Reglement.
(dag/sda)