Wallis: Krankenschwester und Arzt wegen Tod von 14 Jähriger angeklagt

Aktualisiert

Wallis14-Jährige stirbt in Ferienlager – Pflegefachperson und Arzt angeklagt

Eine 14-Jährige starb 2014 in Crans-Montana VS an einem Herzstillstand infolge eines Asthmaanfalls. Die leitende Pflegefachperson und der Bereitschaftsarzt stehen nun vor Gericht. 

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Eine Pflegefachperson und ein Arzt, welche für den Tod eines 14-jährigen Mädchens verantwortlich gemacht werden, standen am Montag vor Gericht.

Eine Pflegefachperson und ein Arzt, welche für den Tod eines 14-jährigen Mädchens verantwortlich gemacht werden, standen am Montag vor Gericht.

20min/Vanessa Lam
2004 starb das Mädchen in einem Feriencamp in Crans-Montana VS, nachdem es tagelang an Asthma gelitten hatte. 

2004 starb das Mädchen in einem Feriencamp in Crans-Montana VS, nachdem es tagelang an Asthma gelitten hatte. 

20min/François Melillo
Nachdem der Bereitschaftsarzt ihr in der Nacht auf den 4. August die Behandlung verweigert hatte, starb sie am folgenden Morgen an einem Herzstillstand. 

Nachdem der Bereitschaftsarzt ihr in der Nacht auf den 4. August die Behandlung verweigert hatte, starb sie am folgenden Morgen an einem Herzstillstand. 

Getty Images

Darum gehts

  • In einem Feriencamp in Crans-Montana VS starb im Sommer 2014 eine 14-Jährige.

  • Die leitende Pflegefachperson und der Bereitschaftsarzt stehen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

  • In den kommenden Tagen soll ein Urteil gefällt werden. 

Im Sommer 2014 nahm eine 14-jährige Russin das vierte Mal in Folge an einem Sportcamp in Crans-Montana VS teil. Trotz einer bekannten Allergie auf Pferdehaare nahm die junge Frau am Reiten teil. Ein Arzt hatte der jungen Frau kurz vorher Medikamente gegen die Atemprobleme verschrieben und ihr ausdrücklich verboten, reiten zu gehen. 

Wie 20 Minutes berichtet, wird der leitenden Pflegefachperson vorgeworfen, diese Weisungen des Arztes nicht umgesetzt zu haben. Innerhalb von zwei Wochen soll die Jugendliche 16 Mal auf der Krankenstation gewesen sein und ihr Gesundheitszustand habe sich rapide verschlechtert. Am Abend des 3. August habe sie sich erneut mit Allergiesymptomen auf die Krankenstation begeben, die leitende Pflegefachperson wurde durch einen Bereitschaftsarzt und eine Hilfspflegerin ersetzt. Der Bereitschaftsarzt verschob jedoch die Konsultation auf den nächsten Morgen, da er es laut der Anklage eilig hatte, ein Konzert zu besuchen. 

Am nächsten Morgen erlitt die 14-Jährige jedoch im Zusammenhang mit einem Asthmaanfall einen Herzstillstand. Daraufhin wurden die leitende Pflegefachperson und der Bereitschaftsarzt der fahrlässigen Tötung angeklagt. 

Beide Angeklagten plädieren für einen Freispruch

Neun Jahre nach dem Tod des jungen Mädchens standen die Angeklagten am letzten Montag in Siders VS vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft prangerte die «mangelhafte medizinische Versorgung» seitens der 60-jährigen Pflegefachperson an, deren Diplom in der Schweiz nicht anerkannt ist, die aber seit den 1970er-Jahren praktiziert. 

Die Anwältin der angeklagten Pflegefachperson argumentierte, dass diese nach ihrer Rückkehr in der Nacht vor dem Herzstillstand nicht über den Gesundheitszustand des jungen Mädchens informiert worden sei. Sie plädierte zusammen mit dem Anwalt des Bereitschaftsarztes für einen Freispruch. Der Verteidiger behauptete, dass der gesundheitliche Zustand des Mädchens am Abend vor seinem Tod unbedenklich gewesen sei. Der Arzt wird jedoch beschuldigt, sich geweigert zu haben, das Mädchen am Abend vorher zu behandeln, da er auf das Konzert gehen wollte.

Für die Mutter und die zwei Schwestern der Toten forderte die Anwältin insgesamt 120’000 Franken als Entschädigung für den immateriellen Schaden. In den folgenden Tagen wird das Urteil gefällt.

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