Urteil bestätigt19 Jahre für den Eisenstangen-Mörder
Weil er seine Frau brutal ermordet hatte, wurde ein Kosovare 2013 in St. Gallen zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Kantonsgericht hat heute das Urteil bestätigt.

Tatort: Hier überfuhr der Kosovare seine Frau und schlug mit einer Eisenstange auf sie ein. (Bild: sst)
Das Kreisgericht St. Gallen hatte den Beschuldigten mit Entscheid vom 30. April 2013 wegen Mordes, mehrfacher Drohung, mehrfacher Nötigung sowie einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt. Gegen diesen Entscheid hat der Beschuldigte Berufung erhoben. Die Berufungsverhandlung fand gestern statt.
Vor dem Kantonsgericht hatte der Verteidiger des Kosovaren eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf 10 Jahre beantragt: Sein Mandant sei nicht des Mordes, sondern der vorsätzlichen Tötung schuldig. Vom Vorwurf der Drohung und der Nötigung sei er freizusprechen.
Der Angeschuldigte sagte vor dem Kantonsgericht, er sei in seiner Ehre verletzt worden, weil seine Frau eine Beziehung mit einem anderen Mann eingegangen sei. Der Staatsanwalt sagte zu diesem Punkt, die Frau habe ihren Mann nicht grundlos verlassen; sie habe unter ihm gelitten und sei immer wieder mit dem Tod bedroht worden.
Von hinten überfahren
Der Mann war seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau am 8. November 2011 auf dem Arbeitsweg mit dem Auto gefolgt. Auf der Sittertalstrasse überfuhr er seine Frau von hinten. Als sie verletzt am Boden lag, holte er einen verlängerten Radmutterschlüssel aus dem Kofferraum und schlug seiner Frau mehrmals heftig auf den Kopf. Dieses Verhalten erfüllt nach Auffassung des Kantonsgerichts den Tatbestand des Mordes und nicht der vorsätzlichen Tötung, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Sowohl die Art der Ausführung wie auch die Beweggründe des Beschuldigten seien als besonders verwerflich zu qualifizieren. Ebenso bestätigte die Strafkammer die angefochtenen Schuldsprüche wegen mehrfacher Drohung und Nötigung.
Das Kantonsgericht hält die vom Kreisgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von 19 Jahren für angemessen. Die Kosten des Untersuchungs- sowie der Gerichtsverfahren hat der Beschuldigte zu bezahlen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.