Vorzugs-Konditionen230'000 Fr Lohn und Mieter von Stadt-Wohnung
Der Zürcher Stadtrat hat Auskunft über die 9200 Wohnungen gegeben, die der Stadt gehören. In 159 davon leben Grossverdiener.
- von
- jdr
Unterbelegt, unter Marktpreis und mit teilweise überdurchschnittlich verdienenden Mietern besetzt: In der Vergangenheit hat oft für Diskussionen gesorgt, wie und an wen die Stadt Zürich ihre Wohnungen vergibt. Die neue städtische Mietverordnung sieht vor, dass künftig nur noch 15 Prozent aller Mieter städtischer Liegenschaften mehr als das Sechsfache des Mietzinses verdienen dürfen.
Jetzt wird bekannt: 159 Mieter städtischer Wohnungen weisen ein steuerbares Einkommen von über 230'000 Franken aus. Diese Zahl geht aus dem Antwortschreiben des Stadtrats auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion von Anfang März hervor, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Kostendeckende Miete
Insgesamt besitzt die Stadt 9200 Wohnungen, etwa 2200 davon sind mit öffentlichen Mitteln subventioniert. Für Letztere galten bereits vor der neuen Verordnung strenge Einkommenslimiten von 49'000 bis 77'000 Franken.
Die restlichen rund 7000 Wohnungen sind begehrt – verlangt die Stadt doch eine Kostenmiete. Diese ist lediglich kostendeckend und liegt damit meist unter dem marktüblichen Mietpreis.
Die neue städtische Mietverordnung sieht vor, dass künftig bei maximal 15 Prozent der Wohnungen das Haushaltseinkommen mehr als 70'000 Franken im Jahr betragen und gleichzeitig das Sechsfache des Bruttomietzinses übersteigen darf. Diese Zahl lag im November 2017 noch bei 19,4 Prozent. Für die betroffenen Mieter soll eine Übergangsfrist von fünf Jahren gelten. 159 Mieter dieser Wohnungen weisen sogar ein steuerbares Einkommen von über 230'000 Franken aus.
Alte Mietverträge, knapp 17 Prozent unterbelegt
Wie der Stadtrat nun auf Anfrage der FDP bekannt gibt, bestehen 3500 Mietverträge für städtische Wohnungen bereits länger als zehn Jahre, 1300 sogar seit mindestens 20 Jahren. Jährlich gibt es zwischen 435 und 500 Neuvermietungen, rund 120 bis 150 Wohnungstausche und zwischen 50 und 130 Erstvermietungen. Um bestehende Unterbelegungen zu korrigieren oder Härtefälle zu verhindern, werden nicht alle Wohnungen öffentlich zur Vermietung ausgeschrieben.
Unterbelegt waren am Stichtag 1047 von 8383 ausgewerteten Wohnungen, also 16,8 Prozent. Bei allen Neuvermietungen gilt die Zimmerzahl-minus-eins-Regel, das heisst, die Mindestzahl der Bewohner muss der Zimmerzahl minus eins entsprechen. Bei 32,5 Prozent aller Wohnungen ist das der Fall.
Bei 36,9 Prozent leben gleich viele Personen in der Wohnung, wie diese Zimmer hat. Per Ende 2017 verzeichnete die städtische Liegenschaftenverwaltung laut «Tages-Anzeiger» zudem 304 Untermietverhältnisse, 170 davon existierten bereits seit mehr als einem Jahr.