Windisch AG3 Familien dürfen bleiben – das bedeutet die Einigung für die geplante Asylunterkunft
Eine Mieterstreckung wurde erzielt: Drei Familien aus Windisch dürfen für zwei Jahre in ihren Wohnungen bleiben. Doch laut dem Kanton sind weitere Schlichtungsgesuche hängig.
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Darum gehts
49 Mieterinnen und Mieter erhielten Ende Februar in Windisch die Kündigung.
In den betroffenen Liegenschaften will der Kanton eine Asylunterkunft schaffen.
Dagegen sind einige vorgegangen und erzielten einen Teilsieg.
Nun stellt sich die Frage: Wie geht es mit der geplanten Asylunterkunft weiter? Der Kanton liefert Antworten.
Wohnungskündigungen und eine geplante Asylunterkunft sorgten im Februar für Schlagzeilen. Bis Ende Juni hätten rund 50 Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen an der Zelglistrasse und an der Mülligerstrasse in Windisch AG verlassen sollen. In den Liegenschaften plant der Kanton eine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Drei Familien wehrten sich gegen diese Kündigung und erzielten am Donnerstag vor der Schlichtungsbehörde eine Einigung. Nun dürften sie für zwei weitere Jahre in ihrem Zuhause bleiben, schreibt die «Aargauer Zeitung».
Doch was bedeutet das für das Projekt des Kantons? Wie das Departement Gesundheit und Soziales am Freitag gegenüber 20 Minuten sagt, sei die Eröffnung der Asylunterkunft abhängig vom verfügbaren Wohnraum und den Zuweisungen durch den Bund.
Acht Schlichtungsgesuche hängig
«Eine Teilnutzung der drei Liegenschaften in Windisch ist eine realistische Option, solange eine sinnvolle Mindestgrösse für einen Betrieb erreicht wird», sagt Michel Hassler, Leiter Kommunikation. Gemäss dem Kenntnisstand des Kantonalen Sozialdienstes (KSD) sind nach dem abgeschlossenen Vergleich vom Donnerstag aktuell noch acht Schlichtungsgesuche hängig. «Die anderen rund 20 Mietparteien haben die Kündigung akzeptiert.»
Der KSD beabsichtige, die Unterkunft im Spätsommer/Herbst 2023 in Betrieb zu nehmen. Aufgrund der äusserst angespannten Unterbringungssituation im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sei der KSD weiterhin auf zusätzlichen Wohnraum angewiesen. Gegenüber dem «Regionaljournal» von Radio SRF sagte der Geschäftsführer der Firma, welche die Eigentümerin der Liegenschaften ist, im Februar, dass er den Mietparteien gekündigt hat, weil er vor Ort einen Neubau plane und nicht zwecks der Flüchtlingsunterkunft. Als der Kanton angefragt habe, ob er die Häuser für eine solche Zwischennutzung haben kann, habe man das für sinnvoll gehalten.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Fragen oder Probleme im Bereich Migration/Asylverfahren?
Hier findest du Hilfe:
Schweizerische Flüchtlingshilfe, Tel. 031 370 75 75
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer SRK, Tel. 058 400 47 77
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Tel. 044 436 90 00
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