Basel – 34-jähriger muss 180 Tage ins Gefängnis wegen Schwarzfahrens

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Basel34-jähriger muss 180 Tage ins Gefängnis wegen Schwarzfahrens

Wegen «Erschleichens von Leistungen» war ein 34-jähriger Deutscher polizeilich gesucht. Am Badischen Bahnhof in Basel geriet er in eine Personenkontrolle und muss nun ins Gefängnis.

von
Lukas Hausendorf
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Ein notorischer Schwarzfahrer blieb am Montag in einer Personenkontrolle der gemeinsamen operativen Dienstgruppe der Eidgenössischen Zollverwaltung und deutschen Bundespolizei am Badischen Bahnhof in Basel hängen.

Ein notorischer Schwarzfahrer blieb am Montag in einer Personenkontrolle der gemeinsamen operativen Dienstgruppe der Eidgenössischen Zollverwaltung und deutschen Bundespolizei am Badischen Bahnhof in Basel hängen.

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Ein deutsches Gericht hatte den Mann bereits wegen «Erschleichens von Leistungen» zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Die Strafe hatte er nie bezahlt, weshalb er zur Verhaftung ausgeschrieben wurde.

Ein deutsches Gericht hatte den Mann bereits wegen «Erschleichens von Leistungen» zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Die Strafe hatte er nie bezahlt, weshalb er zur Verhaftung ausgeschrieben wurde.

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Die verhängte Strafe hatte er aber nie bezahlt und war auch vor Ort nicht in der Lage, seine Schuld zu begleichen. Die Bundespolizei nahm den 34-Jährigen in der Folge fest und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt, wo er die 180-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss.

Die verhängte Strafe hatte er aber nie bezahlt und war auch vor Ort nicht in der Lage, seine Schuld zu begleichen. Die Bundespolizei nahm den 34-Jährigen in der Folge fest und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt, wo er die 180-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss.

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Für einen notorischen Schwarzfahrer war am Montagnachmittag am Badischen Bahnhof in Basel Endstation. Als eine gemeinsame operative Dienstgruppe der Eidgenössischen Zollverwaltung und deutschen Bundespolizei den 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen kontrollierte, stellten die Beamten und Beamtinnen fest, dass der Mann im polizeilichen Fahndungssystem mit einem Haftbefehl ausgeschrieben war. Ein deutsches Gericht hatte den Mann bereits wegen «Erschleichens von Leistungen» zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Zu Deutsch: Der Mann ist ein notorischer Schwarzfahrer.

Die verhängte Strafe hatte er aber nie bezahlt und war auch vor Ort am Badischen Bahnhof nicht in der Lage, seine Schuld zu begleichen. Die Bundespolizei nahm ihn in der Folge fest und brachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt, wo er die 180-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss. In ihrer Mitteilung vom Dienstag betont die deutsche Bundespolizei auch: «Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis ist kein Kavaliersdelikt.»

Gleichentags nahm die gemeinsame operative Dienstgruppe auch noch einen 29-jährigen Deutschen mit Schweizer Wohnsitz fest. Der Mann wollte für einen Kurzbesuch in die alte Heimat, wo noch eine Reststrafe von 2200 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung offen war. Auch diese konnte er nicht vor Ort begleichen, weshalb sein Deutschland-Ausflug nun auf 55 Tage in einer Justizvollzugsanstalt ausgedehnt wird. Zusätzlich fanden die Beamten und Beamtinnen noch Hasch-Kekse und Hanfblüten in seinem Gepäck.

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