Kantonslabor Basel-Stadt5 Handreiniger für Büezer aus dem Verkehr gezogen
Die Produkte enthielten teilweise hohe Konzentrationen an verbotenen oder erlaubten, aber dafür falsch deklarierten Stoffen.
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Fünf Reiniger für Hände dürfen nicht mehr verkauft werden, für fünf weitere muss bei der Deklaration der Inhaltsstoffe nachgebessert werden. Dies teilte das Kantonslabor Basel-Stadt am Freitag mit. Untersucht wurden 28 Reinigungsmittel in sechs Kantonen, die vor allem bei Handwerkern zum Einsatz kommen. Diese müssten zwar besonders stark sein, weil die Hände von Handwerkern bei der Arbeit oft sehr schmutzig würden, sie dürften die Haut aber nicht zu stark belasten.
In einem der vom Labor verbotenen Produkte wurde eine hohe Verunreinigung durch den krebserregenden Stoff N-Nitrosodiethanolamin nachgewiesen, wie es in der Medienmitteilung heisst. Weil 10 bis 20 Mikrogramm pro Kilo bei der Herstellung nicht vermeidbar seien, würden diese toleriert. Das Gesundheitsrisiko sei bei der Menge «vernachlässigbar». Die Probe enthielt jedoch 1400 Mikrogramm der Substanz pro Kilo des Mittels.
Weitere verbotene Stoffe
Ein Waschpulver enthielt 34 Prozent Borax. Weil Borax Borsäure enthält und Personen ohnehin schon im Alltag Bor ausgesetzt sind, ist es in Kosmetika verboten. Zu viel Bor kann bei Kindern zu Entwicklungsschäden führen und bei Frauen die Schwangerschaft beeinträchtigen, so eine Risikobeurteilung aus Kanada aus dem Jahr 2016.
Eine Handwaschpaste enthielt 53 Milligramm Phenol pro Kilo. Auch dieser Stoff darf nicht Kosmetika vorhanden sein. Er reizt die Augen, die Haut und die Atemwege und kann zu Verbrennungen führen, wie Forscher 2006 feststellten.
Allergene nicht deklariert
Neben verbotenen Stoffen kritisiert das Labor zudem, dass Allergene nicht richtig angeschrieben waren. So waren diverse Duft- und Konservierungsstoffe gar nicht oder falsch deklariert und wurden vom Labor beanstandet.
Die Beanstandungsrate wird als «auffällig hoch» beurteilt, eine generelle Aussage lasse sich aber wegen der geringen Probenzahl nicht treffen. Hersteller würden aber im geprüften Rahmen Gesetzesänderungen unzureichend folgen.
Die beanstandeten Produkte werden vom Kantonslabor nicht genannt. Bei Gefahr werden sie aus dem Verkehr gezogen oder dem Hersteller Verbesserungsvorschläge unterbreitet.