Methadon-Überdosis5 Jahre und 7 Monate Gefängnis für Drogentod von Mädchen (15) gefordert
Am Mittwoch haben die Staatsanwaltschaft sowie auch die Verteidiger ihre Plädoyers zum Todesfall einer 15-Jährigen gehalten. Sie starb 2019 an einer Überdosis Methadon, die ihr ein heute 23-Jähriger gegeben haben soll.
- von
- Alexia Mohanadas
Darum gehts
Fünf Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe: Das verlangte die Basler Staatsanwaltschaft am zweiten Prozesstag für den 23-jährigen Hauptbeschuldigten, der einem 15-jährigen Mädchen, das an den Folgen einer Methadon-Überdosis verstarb, nicht geholfen haben soll. In seinem Plädoyer begründete der Staatsanwalt, dass der 23-Jährige um die Lebensgefahr durch die vom Mädchen eingenommene Dosis habe wissen müssen. Zudem habe der Beschuldigte auch noch die Wohnung verlassen, während sich die 15-Jährige bereits in Lebensgefahr befand.
Der Staatsanwalt betonte das fragliche Aussageverhalten des Beschuldigten. Der 23-Jährige habe nämlich bei der ersten Befragung zuerst nichts vom Tablettenkonsum am besagten Abend wissen wollen. Erst später gab er die Abgabe des Medikaments zu, und die zugestandene Menge sei immer grösser geworden. So habe der Beschuldigte immer wieder seine Aussagen geändert und so auch Zweifel bei der Staatsanwaltschaft geweckt. Der Staatsanwalt begründet dieses unsichere Verhalten des Beschuldigten folgendermassen: «Weil er die Schuld an ihrem Tod trägt und dies auch weiss». Er verhalte sich unglaubwürdig und sogar manipulativ. Denn er habe nicht nur den Ahnungslosen gemimt sondern auch Nachrichten von seinem Handy gelöscht.
Verteidigung will maximal 18 Monate bedingt
Der Verteidiger des Beschuldigten plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten. Ein wichtiger Punkt für die Verteidigung war die schwierige Lebensgeschichte seines Mandanten. Ohne Unterstützung – gar unter Rückweisung seines engsten Umfelds – mit den Herausforderungen einer Trans-Identität klar zu kommen, habe Rückstände in der Entwicklung hinterlassen. Darum habe der damals 19-Jährige nach Bestätigung und vor allem nach Akzeptanz bei jüngeren Mädchen gesucht. Diese habe er unter anderem durch die Abgabe von Methadon verspürt. Die Betäubungsmittel-Delikte sind indes auch eingestanden.
Weiter widersprach der Verteidiger der Ansicht der Staatsanwaltschaft im Bezug auf das Wissen seines Mandanten um die Gefahr, in der das Mädchen vor ihrem Tod schwebte: «Er konnte nicht realisieren, dass es um Leben und Tod geht». Folglich könne man ihm nicht vorwerfen, dass er dem Mädchen nicht half. Zudem habe er sich nicht gegen den Willen der Gruppe aussprechen wollen. Auch warnte der Verteidiger vor negativen Auswirkungen eines Strafvollzugs. Sein Mandant sei noch in einer Entwicklung, deren Fortschritt im Gefängnis beeinträchtig würde.
Die Eröffnung des Urteils wurde verschoben und ist statt auf Donnerstag diese Woche auf nächste Woche angesetzt.
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