Spar-Kunden verärgert: 500 ml Desinfektionsgel kosten 49.90 Franken

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Spar-Kunden verärgert500 ml Desinfektionsgel kosten 49.90 Franken

Der Preis des Desinfektionsmittels im Spar sei zu hoch, findet eine Leser-Reporterin aus Zürich. Momentan zahle man fast 50 Franken für einen halben Liter.

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Die Leser-Reporterin Julia Spezzacato ist verärgert. Sie wollte in der Sparfiliale an der Freilagerstrasse in Zürich einkaufen gehen: Der Preis des Desinfektionsgels erschlug sie fast.

Die Leser-Reporterin Julia Spezzacato ist verärgert. Sie wollte in der Sparfiliale an der Freilagerstrasse in Zürich einkaufen gehen: Der Preis des Desinfektionsgels erschlug sie fast.

Leser-Reporter
Satte 49.90 Franken kostet das Desinfektionshandgel dort. «Ich finde das schlimm. Es ist nicht einmal ein Markenprodukt», sagt die 33-jährige Zürcherin.

Satte 49.90 Franken kostet das Desinfektionshandgel dort. «Ich finde das schlimm. Es ist nicht einmal ein Markenprodukt», sagt die 33-jährige Zürcherin.

Leser-Reporter/Catena
Auch die Schutzmasken seien überteuert, da sie nur einmal verwendbar seien.

Auch die Schutzmasken seien überteuert, da sie nur einmal verwendbar seien.

Leser-Reporter/Catena

Leser-Reporterin Julia Spezzacato aus Zürich ist verärgert. Vor drei Tagen war sie im Spar an der Freilagerstrasse in Zürich am Einkaufen und stiess in einem Regal auf für sie «Unverständliches». 500 Milliliter Handdesinfektionsgel standen dort für 49.90 Franken zum Verkauf. «Ich finde das schlimm. Es handelt sich nicht einmal um ein Markenprodukt», sagt die 33-jährige Zürcherin.

Sie kaufe schon seit jeher Desinfektionsmittel. Noch nie habe sie nur annähernd einen solch hohen Betrag bezahlen müssen. «Bisher habe ich für die kleinen Fläschchen etwa 70 Rappen gezahlt, für grosse vielleicht sechs Franken», sagt Spezzacato. Für sie ist klar: Dieser Preis ist viel zu hoch.

«Abzocke ist das nicht»

Der Marktleiter* der betroffenen Sparfiliale in Zürich verteidigt sich: «Abzocke ist das nicht. Wir kaufen die 500-Milliliter-Flasche des Desinfektionsmittels selber für einen hohen Wert von 35.95 Franken ein.» Viel Gewinn mache man nicht: «Wir besorgen diese extern und schlagen eine geringe Marge von 30 Prozent darauf», erklärt der Marktleiter weiter.

Doch selbst der Filialleiter findet die aktuellen Preise moralisch nicht vertretbar: «Die Einkaufspreise, die wir zahlen, sind absolut teuer. Ehrlich gesagt würde ich lieber kein Desinfektionsmittel mehr im Angebot haben. Aber die Nachfrage der Kunden ist sehr hoch.» Immer wieder würden die Kunden Desinfektionsmittel verlangen. Die Leute scheinen die hohen Preise also in Kauf zu nehmen. Trotz des Preises sei das Desinfektionsmittel sehr gefragt und auch momentan schon wieder ausverkauft.

Wie die Medienstelle der Spar Handels AG schreibt, gehöre Desinfektionsmittel «nicht zur Grundausstattung des Spar-Sortimentes und ist deshalb auch nicht erhältlich.» Bei dem Bestand aus Zürich handle es sich um eine Einzelbestellung in der Höhe von zwanzig 500ml-Flaschen, wie die Medienstelle sagt. Dies wegen der Anfrage diverser dortiger Kunden.

Kein Wucher beim Spar

Doch um einen sogenannten Wucherpreis handelt es sich trotz allem nicht. Rechtsanwalt Martin Steiger weist darauf hin: «Es ist wichtig, zu unterscheiden zwischen dem im Alltag gebrauchten Wort Wucher und der Straftat.» Denn mit tatsächlich zu hohen Preisen kann man sich des Wuchers strafbar machen.

Wucher finde dann statt, wenn der Anbieter eines Produktes mit dessen Preis eine Zwangslage des Käufers ausnützt und wirtschaftlich ein Missverhältnis besteht; wenn also der Preis im Vergleich zum Marktpreis stark erhöht wäre.

Im Falle des Desinfektionsmittels aus dem Spar sieht Steiger keinen Wucher. Dies, da mit 30 Prozent Marge kein wirtschaftliches Missverhältnis gilt. Zudem würde der Detailhändler keine Zwangslage seiner Kunden ausnützen.

«Die Käufer im Laden sind nicht auf Desinfektionsmittel angewiesen. Anders sehe es im Gesundheitswesen aus. Da würde ich die Grenze für Wucher tiefer ansetzen», sagt Steiger. Wucher sei allgemein eher auf Drittverkäufer-Plattformen wie Tutti.ch und Ricardo.ch ein Problem.

Ein solcher Online-Händler etwa, der sich des Wuchers tatsächlich strafbar macht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Wird Wucher gewerbsmässig betrieben, könne sogar eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren in Kraft treten, warnt der Anwalt.

*Name der Redaktion bekannt

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