Umstrittene Entwicklung: 5445 Personen zahlen pauschal Steuern

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Umstrittene Entwicklung5445 Personen zahlen pauschal Steuern

Die Anzahl Pauschalbesteuerter in der Schweiz nimmt weiter zu. Damit auch die Erträge. Jedoch verlangsamt sich die Zunahme, wie die neuesten Zahlen zeigen.

Die Zahl der Pauschalbesteuerten ist 2010 weiterhin gestiegen, aber langsamer als früher. Das zeigen Erhebungen der kantonalen Finanzdirektoren für 2006, 2008 und 2010. Auch der Ertrag aus pauschalen Besteuerungen hat langsamer zugenommen.

Ende 2010 gab es insgesamt 5445 nach Aufwand oder pauschal Besteuerte. Das waren 8,8 Prozent mehr als 2008, wie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) am Dienstag mitteilte. Im Zeitraum 2006 bis 2008 hatte die Zunahme noch mehr als 20 Prozent betragen.

FDK hat keine Erklärung

Der Ertrag der Pauschalbesteuerungen stieg zwischen 2008 und 2010 um 15,6 Prozent auf 668 Millionen Franken für Bund, Kantone und Gemeinden zusammen. Auch bei den Einnahmen verlangsamte sich das Wachstum: Von 2006 bis 2008 hatte der Ertrag aus den Besteuerungen nach Aufwand noch um 47,5 Prozent zugenommen.

Für die verlangsamte Zunahme hat die FDK keine Erklärung, wie Sekretär Andreas Huber-Schlatter der Nachrichtenagentur SDA sagte. Ob die Diskussionen über die Abschaffung oder die Reform der Pauschalbesteuerung Zuzüger abhalte oder ob es an geeigneten Liegenschaften fehle - darüber lasse sich nur spekulieren.

Im Kanton Zürich, der die Besteuerung nach Aufwand 2010 abschaffte, wirkte sich dies aus: Von den 201 Steuerpflichtigen, die Ende 2008 nach Aufwand besteuert wurden, verliessen 92 bis Ende 2010 den Kanton, wie bei der Finanzdirektion zu erfahren war. Zu den Auswirkungen auf den Zürcher Steuerertrag gab es keine Angaben.

Umstritten

Die Pauschalbesteuerung bleibt umstritten: In verschiedenen weiteren Kantonen sind Initiativen zu deren Abschaffung hängig, und auf Bundesebene sammelt die Alternative Linke seit Mitte April Unterschriften. Ihre Volksinitiative trägt den Titel «Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)».

Der Bundesrat und die FDK wollen die Pauschalbesteuerung nicht abschaffen, aber reformieren. Die Änderungen sollen zusätzliche Steuereinnahmen generieren. Die Finanzdirektoren hatten nach dem Nein in Zürich zur Pauschalbesteuerung Reformen vorgeschlagen.

Höhere Mindestansätze

Konkret soll der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (heute: das Fünffache) beziehungsweise das Dreifache des Pensionspreises (heute: das Doppelte) betragen.

Weiter soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400 000 Franken gelten. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen müssen. Berücksichtigen müssen die Kantone bei der Pauschalbesteuerung künftig auch die Vermögenssteuer.

Der entsprechende Gesetzesvorschlag des Bundesrates befand sich bis Dezember 2010 in der Vernehmlassung.

Mehr Ertrag pro Person

Zugenommen hat über die Jahre der Steuerertrag pro besteuerte Person: Lieferte jede von ihnen 2006 im Mittel noch 94 549 Franken ab, waren es 2008 115 531 und 2010 122 681 Franken. Die tiefste abgelieferte Steuer belief sich 2010 auf 10 000 Franken, die höchste auf knapp 12 Millionen, nämlich 11 969 000 Franken.

Die Zahl der Pauschalbesteuerten variiert von Kanton zu Kanton stark: Spitzenreiter waren 2010 die Waadt mit 1397 und das Wallis mit 1162 nach Aufwand Besteuerten. (sda)

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