Perfide Masche: «80'000 Franken oder du und dein Sohn sterben»

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Perfide Masche«80'000 Franken oder du und dein Sohn sterben»

Mit Hilfe von Versprechen von magischen Heilwurzeln und bedrohlichen Visionen aus einer Kristallkugel sollen zwei Frauen einer Baslerin viel Geld abgenommen haben.

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In der Freien Strasse lernte das Opfer die mutmassliche Betrügerin kennen.

In der Freien Strasse lernte das Opfer die mutmassliche Betrügerin kennen.

Keystone/Ennio Leanza

Zwei Österreicherinnen im Alter von 19 und 40 Jahren müssen sich seit Mittwoch vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, einer 59-jährigen Baslerin mit ominösen Heilversprechen 6000 Franken aus der Tasche geleiert zu haben. Zudem soll die Hauptbeschuldigte (19) 80'000 Franken verlangt haben, um einen tödlichen Fluch vom Sohn des Opfers abzuwenden.

Die mutmassliche Haupttäterin und das Opfer waren sich erstmals im August 2017 im Lift eines Geschäfts in der Freien Strasse begegnet. Bei einem Gespräch habe sich die Beschuldigte als Hellseherin mit übernatürlichen Gaben ausgegeben.

«Sie versicherte mir, dass sie mir bei all meinen Problemen helfen kann», so das Opfer vor Gericht. Nach längeren Gesprächen habe die 19-Jährige ihre Geheimwaffe ausgepackt: eine magische Wunderwurzel aus Indien. Sie gaukelte dem Opfer vor, beim Kauf dieser Wurzel würden sich all ihre Probleme in Luft auflösen. Überrumpelt und getäuscht von der angeblich magischen Heilkraft des Gewächses habe die 59-Jährige der Hellseherin noch am selben Tag insgesamt 6000 Franken ausgehändigt.

Wurde dem Opfer mit dem Tod ihres Sohnes gedroht?

«Ich fühlte mich wie ferngesteuert», sagte das Opfer. Über die nächsten drei Wochen soll die Hauptbeschuldigte dann weiteren 80'000 Franken gefordert haben. «Sie sagte mir, ich sei verflucht und wenn ich ihr das Geld nicht gebe, würden mein Sohn und ich sterben.» Als die Frau aber erstmals von einer Kristallkugel, die ihre Zukunft vorhersehen könne, geredet habe, sei ihr ein Licht aufgegangen. Sie erstattete Anzeige.

Die 19-Jährige und ihre 40-jährige mutmassliche Komplizin wurden Anfang September 2017 im Rahmen einer fingierten Geldübergabe von der Polizei angehalten.

Staatsanwaltschaft beschreibt «arglistiges Verhalten»

Die Staatsanwaltschaft wertete die Aussagen der Geschädigten als sehr glaubhaft. Im Plädoyer verdeutlichte sie, dass es sich bei den Angeklagten um typische Kriminaltouristen handle, die vorsätzlich und arglistig vorgegangen seien: «Die Beschuldigten nutzten das Vertrauen und die Gutgläubigkeit des Opfers kaltblütig aus, um sich aus reiner Geldgier selber einen Vorteil zu verschaffen.»

Daher beantragte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten mit zwei Jahren Probezeit für die Hauptbeschuldigte und eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit zwei Jahren Probezeit für ihre mutmassliche Komplizin. Zudem sollen beide jeweils für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

«Tat ist kein Betrug»

Einen deutlich anderen Standpunkt vertraten die Verteidiger: Sie forderten Freisprüche für ihre Mandantinnen. «Wenn es um Glaubensfragen geht, gibt es keinen Betrug. Die Tat ist vielleicht moralisch verwerflich, aber strafrechtlich nicht relevant», begründete der Verteidiger der Hauptbeschuldigten seine Forderung.

Es gebe Menschen, die an Esoterik und übernatürliche Kräfte glauben, doch ein jeder sei für seine Leichtsinnigkeit, dafür Geld ausszugeben, selber verantwortlich: «Wenn Wahrsagen und Heilversprechungen als Betrug gelten, dann müsste auch Mike Shiva schon längst verhaftet werden», so der Verteidiger weiter.

Das Urteil wird am Donnerstag gefällt.

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