StrassenverkehrAb heute braucht es die neue Vignette – das musst du beachten
Ab heute muss die gelbe Vignette mit der roten «23» angebracht sein. 20 Minuten beantwortet die wichtigsten Fragen.
- von
- Justin Arber
Darum gehts
Ab heute muss die neue Vignette gut sichtbar auf der Windschutzscheibe kleben.
Bezogen werden kann sie bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen.
Ist sie nicht oder nicht korrekt angebracht, gibt es eine Busse von 200 Franken.
Brauche ich überhaupt eine Vignette? Eine Vignette brauchst du, wenn du mit dem Auto, dem Motorrad, einem Anhänger, Wohnwagen, Lieferwagen oder Camper (bis 3,5 Tonnen) auf den Schweizer Autobahnen und Autostrassen fahren willst. Fahrzeuge die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, brauchen keine Vignette. Sie bezahlen eine spezielle Schwerverkehrsabgabe.
Wo muss ich die Vignette anbringen? Die Vignette muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe aufgeklebt werden, dabei dürfen keine «anderen Materialien» verwendet werden, schreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf ihrer Webseite. Bei Fahrzeugen, die keine Scheibe haben (beispielsweise ein Anhänger), muss der Aufkleber an einem sichtbaren Teil angebracht werden. Dieser Teil darf nicht auswechselbar sein. Das Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten». Um die Sicht nicht einzuschränken, muss die verfallenen Vignette weggenommen werden.
Kosten, Bezugsorte und Gültigkeit: Der gelbe Aufkleber mit der roten «23» kostet einmalig 40 Franken. Gültig ist er bereits seit dem 1. Dezember 2022. Gültig bleibt die Vignette bis am 31. Januar 2024. Kaufen kannst du sie bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen.
Für ausländische Autofahrerinnen und Autofahrer, die in die Schweiz fahren gilt: An der Schweizer Grenze akzeptieren die Zollstellen auch Euro, britische Pfund und US-Dollar (nur Noten). Das Rückgeld wird stets in Schweizer Franken ausbezahlt. Für die im Ausland verkauften Vignetten wird der Verkaufspreis in Fremdwährung festgelegt.
Was passiert, wenn man sie nicht rechtzeitig aufklebt? Wirst du ab dem 1. Februar 2023 ohne die gültige Vignette erwischt, so bezahlst du eine Busse von 200 Franken. Zusätzlich musst du die Vignette für den Preis von 40 Franken kaufen. Ausserdem verliert sie ihre Gültigkeit, wenn sie nicht direkt am Fahrzeug oder nicht an der vorgeschriebenen Stelle angebracht wurde. Zudem darf sie nur mit dem Originalklebstoff angeklebt werden.
Ab wann gibt es die E-Vignette? Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit warnt vor Webseiten, auf denen eine «Schweizer E-Vignette» angeboten wird. Diese soll erst im Verlauf des Jahres 2023 eingeführt werden. Geplant ist, dass der Bundesrat im ersten Quartal 2023 darüber entscheidet. Die E-Vignette wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen. Beide Varianten werden parallel eingesetzt. Sobald die E-Vignette zur Verfügung steht, kann sie über ein Webportal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden.
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