Abfuhr für Flughafen Zürich wegen Projektierungszone 28
Die Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) hat eine Beschwerde der Stadt Kloten gegen einen BAZL-Entscheid gutgeheissen. Die Projektierungszone für die Piste 28 des Flughafens Zürich wurde aufgehoben.
Die Projektierungszone sollte verhindern, dass im Osten des Flughafens zu hohe Bauten entstehen, die das künftige Anflugverfahren behindern könnten. Sie betrifft ein Gebiet von Kloten bis ins Tösstal.
Die Stadt Kloten hatte die Rechtmässigkeit des Instruments angezweifelt. Sie erhob den Vorwurf, das Planungsinstrument werde zweckentfremdet, um allfällige Entschädigungsansprüche zu umgehen. Die Reko Inum habe bestätigt, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ohne Rechtsgrundlage entschieden habe, schreibt die Stadt Kloten in einem Communiqué vom Mittwoch.
Die Reko Inum sei der Argumentation der Stadt Kloten weitgehend gefolgt. Der Stadt wurde ein Entschädigungsanspruch von 7000 Franken zugesprochen. Gegen die Projeketierungszonen hatten auch weitere Gemeinden und Privatpersonen rekurriert.
Der Klotener Stadtrat befürchtete, dass mit der Festlegung der Projektierungzone die Bautätigkeit im Anflug auf die Piste 28 (Ostanflug) stark eingeschränkt würde, ohne dass Entschädigungsforderungen geltend gemacht werden könnten.
Das BAZL hatte im letzten Februar mit der Bewilligung der Projektierungszone für Piste 28 einem Gesuch der Flughafen Zürich AG (Unique) entsprochen. Unique prüft gemäss Mediensprecherin Sonja Zöchling, ob der Reko-Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werden soll.
(sda)