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Abschleppen auf der Autobahn

Frage: Was gilt beim Abschleppen auf der Autobahn? Ich habe gehört, der Pannenstreifen darf nicht benutzt werden. Stimmt das?

Antwort: Nicht ganz. Beim Abschleppen auf Autobahnen und Autostrassen gilt Folgendes:

Schleppkonvois dürfen den Pannenstreifen nur zum Beschleunigen benützen oder wenn die nächste Ausfahrt in Sichtweite liegt. Dies deshalb, weil auf Autobahnen und Autostrassen sowieso nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden darf. Ansonsten muss laut der Polizei tatsächlich die Normalspur benutzt werden. Dabei müssen am Pannenfahrzeug die Warnblinker eingeschaltet sein, am Zugfahrzeug – wenn vorhanden – das gelbe Gefahrenlicht. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit von Schleppkonvois auf Autobahnen und Autostrassen beträgt 40 km/h.

Beim Abschleppen innerorts oder ausserorts (40 km/h) brauchts die Warnblinker nicht (sonst können ja die Richtungsblinker nicht aktiviert werden), dafür ein Pannendreieck am Heck des Pannenfahrzeuges.

Wichtig: Vor dem Abschleppen eines Automaten lohnt sich ein Blick in die Betriebsanleitung. Wer ein Auto mit automatischem Getriebe zu schnell oder zu weit abschleppt, riskiert einen veritablen Getriebeschaden.

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