Filmgesetz - Abstimmungsresultat über Lex Netflix könnte ungültig sein

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FilmgesetzAbstimmungsresultat über Lex Netflix könnte ungültig sein

Das Gegenkomitee der Filmgesetz-Vorlage hat eine Abstimmungsbeschwerde erhoben. Laut der Bundeskanzlei findet die Abstimmung am 15. Mai jedoch statt.

Das Redaktionsteam der SRF-«Arena» ist auf einen Fehler im Abstimmungsbüchlein gestossen. Am vergangenen Freitag konfrontierte SRF-Moderator Mario Grossniklaus Kulturminister Alain Berset mit der fehlerhaften Grafik auf Seite 13. 

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Darum gehts

Das Komitee «Filmgesetz Nein» bestätigt am Montag gegenüber 20 Minuten, dass gegen die Vorlage des Filmgesetzes eine Abstimmungsbeschwerde erhoben wird. Der Grund: Die Übersichtskarte auf Seite 13 im Abstimmungsbüchlein sei höchst irreführend, sagen die Gegnerinnen und Gegner des Filmgesetzes. «Wir verlangen vom Bundesrat, dass er auf diesen eklatanten Fehler hinweist und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den wahren Sachverhalt aufklärt», sagt Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz und des Komitees «Filmgesetz Nein».

Auf den Schnitzer gestossen ist das Redaktionsteam der SRF-«Arena». Am Freitagabend warf «Arena»-Moderator Mario Grossniklaus Kulturminister Alain Berset vor, mit der Übersichtskarte das Volk falsch zu informieren.

Die Karte im Abstimmungsbüchlein zeigt, welche Länder in Europa bereits eine «Investitions- oder Abgabepflicht für Streamingdienste» haben, über die die Schweiz am 15. Mai abstimmt. Laut dem Komitee «Nein zum Filmgesetz» entspricht diese Übersichtskarte jedoch nicht der Wahrheit. «Ausser Frankreich, Italien und Spanien kennen alle anderen Länder in Europa keine oder eine viel tiefere Filmsteuer. Die Grafik im Abstimmungsbüchlein suggeriert aber das Gegenteil», sagt Müller. Dieser Umstand trage möglicherweise dazu bei, dass das Abstimmungsresultat beeinflusst werde.

Die Abstimmung findet statt

Beschwerdeführer Matthias Müller hat die Abstimmungsbeschwerde bei verschiedenen Kantonsregierungen eingereicht. Die Regierungen fällen aber in der Regel keine Entscheidungen über gesamtschweizerische Angelegenheiten, wie Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, sagt. «Somit wird das Bundesgericht über die Abstimmungsbeschwerde entscheiden.» 

Doch heisst das nun, dass wir am 15. Mai nicht über das Filmgesetz abstimmen können? «Das ist sehr unwahrscheinlich», sagt Uhlmann. Zwar sei das Bundesgericht grundsätzlich befugt, die Abstimmung über das Filmgesetz am 15. Mai abzusagen, doch die Realität werde anders aussehen. Der Grund ist einfach: Die Zeit bis zur Abstimmung reicht für einen Entscheid des Bundesgerichts ziemlich sicher nicht aus. Erst nach dem Abstimmungsresultat wird sich dann das Bundesgericht der Abstimmungsbeschwerde annehmen und darüber entscheiden. Die Bundeskanzlei bestätigte auf Anfrage, dass die Abstimmung entsprechend stattfindet. Zu einzelnen Beschwerden äussert sich die Bundeskanzlei jedoch nicht.

Die Gegnerinnen und Gegner des Filmgesetzes fordern in der Abstimmungsbeschwerde die Abstimmung, sofern das Filmgesetz angenommen würde, als ungültig zu werten, wenn der Bundesrat die Bevölkerung vor dem Abstimmungstermin nicht ausreichend über die fehlerhaften Angaben informiert oder gar eine neue Fassung des Abstimmungsbüchlein versendet.  «Die Abstimmung könnte dann vom Bundesgericht theoretisch als ungültig erklärt werden», sagt Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht.

Ungültiges Abstimmungsresultat hat es schon einmal gegeben

Schon einmal kam es vor, dass ein Abstimmungsresultat annulliert wurde. 2019 erklärte das Bundesgericht das Abstimmungsresultat der Heiratsstrafe-Initiative der CVP für ungültig. Der Grund für die Annullierung: mangelhafte Informationslage. Der Bundesrat behauptete vor der Abstimmung Ende Februar 2016, 80’000 Ehepaare seien gegenüber unverheirateten Paaren steuerlich benachteiligt und würden von der Abschaffung der Heiratsstrafe profitieren. Die Schätzung des Bundesrates beruhte damals auf Zahlen von 2001. Tatsächlich aber waren 450’000 Paare von der Heiratsstrafe betroffen. Dies wurde nach der Abstimmung bekannt.

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