Acht Wochen Haft für den Ex-Mann

Aktualisiert

Acht Wochen Haft für den Ex-Mann

Ein geschiedener Mann ist vom Luzerner Obergericht zu acht Wochen Gefängnis bedingt verurteilt worden.

Der Angeklagte war trotz eines amtlichen Verbots mit seiner Ex-Frau und den gemeinsamen Kindern in Kontakt getreten und hatte die Frau geschlagen. Die Tätlichkeit hatte sich im November 2002 auf einem Parkplatz in Emmenbrücke ereignet. Die Ex-Frau erlitt dabei Blutergüsse im Gesicht und eine Gehirnerschütterung.

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