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Al-Kaida-Websites: Islamisten-Paar zu Recht verurteilt

Die Verurteilung eines islamistischen Ehepaars wegen Terror-Propaganda ist definitiv. Das Bundesgericht hat den Schuldspruch gegen den Tunesier und die Belgierin wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation bestätigt.

Das Paar hatte vom Kanton Freiburg aus Internetforen betrieben, die von islamistischen Terroristen zum Nachrichtenaustausch und für Propaganda genutzt wurden. Über die Seiten wurden Bilder und Videos von Exekutionen, Erniedrigungen und Folterungen verbreitet.

Witwe von Massoud-Mörder

Das Bundesstrafgericht sprach den 39-jährigen Tunesier im vergangenen Juni wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation, öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit sowie wegen Gewaltdarstellung schuldig. Er wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, 18 Monate davon auf Bewährung.

Seine belgische Frau wurde wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und Gewaltdarstellung zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Die in ihrem Heimatland lebende Frau ist die Witwe des Selbstmordattentäters, der 2001 Achmed Schah Massoud getötet hatte, den damaligen Führer der afghanischen Nordallianz.

Gruppen von Al Kaida

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Paares nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern ist die Feststellung ihrer Kollegen in Bellinzona nicht zu beanstanden, wonach terroristische Organisationen die fraglichen Websiten genutzt hätten.

Gewisse dieser Gruppierungen hätten ausdrücklich Anspruch auf ihre Zugehörigkeit zum Netz von Al Kaida erhoben. Korrekt sei auch das Strafmass ausgefallen. Die unentgeltliche Rechtspflege hat das Bundesgericht den Beiden verwehrt, da ihre Beschwerden aussichtslos gewesen seien. (sda)

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