Massnahmen-Übersicht Teil 2 - Albanien, Kroatien, Kosovo oder Türkei – diese Reiseregeln gelten aktuell

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Massnahmen-Übersicht Teil 2Albanien, Kroatien, Kosovo oder Türkei – diese Reiseregeln gelten aktuell

Der Sommer ist da und damit auch die Ferienzeit. Tatsächlich ist in Europa trotz Covid-19-Pandemie wieder Vieles möglich. Hier erfährst du, was du bei Reisen in vier Länder beachten musst.

Fee Anabelle Riebeling
von
Fee Anabelle Riebeling
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Sommerferien im Jahr 2021: Nur die Buchung der Reise läuft ab wie in Zeiten vor der Pandemie. 

Sommerferien im Jahr 2021: Nur die Buchung der Reise läuft ab wie in Zeiten vor der Pandemie.

Unsplash
Denn das Virus ist nicht aus der Welt. 

Denn das Virus ist nicht aus der Welt.

CDC/PD
Entsprechend gilt es auch beim Reisen einige Massnahmen zu beachten. 

Entsprechend gilt es auch beim Reisen einige Massnahmen zu beachten.

Unsplash

Darum gehts

  • Einfach drauf los reisen, ist während der Pandemie möglich, aber nicht sinnvoll.

  • Denn schon die Einreise in ein anderes Land ist oftmals an Bedingungen geknüpft.

  • Ebenso der Aufenthalt und weiteres Reisen im Land.

  • Im zweiten Teil der 20-Minuten-Reiseübersicht erfährst du, was du bei Reisen nach Albanien, Kroatien, Kosovo oder die Türkei beachten musst.

Für viele Menschen gibt es in diesem Sommer kein Halten mehr: Sie wollen raus aus der Schweiz und endlich mal wieder Ferien machen. Das können sie auch, allerdings nur unter Auflagen. Denn das Coronavirus Sars-CoV-2 ist immer noch da. Und die ansteckendere und gefährlichere Delta-Variante, die zuerst in Indien entdeckt wurde, breitet sich in Europa aus. Die Pandemie ist noch nicht am Ende.

Deshalb heissen viele Länder zwar wieder Gäste Willkommen, geben ihnen aber auch Hausaufgaben auf. Schliesslich soll das Reisen die Infektionszahlen in den Feriendestinationen und zuhause nicht wieder nach oben schnellen lassen. Was dafür in Kroatien, Albanien, dem Kosovo und der Türkei beachtet werden muss, hat 20 Minuten für dich herausgesucht. Welche Regeln derzeit in Italien, Spanien und Portugal gelten, erfährst du dagegen hier.

Wichtig: Der Artikel stellt eine Momentaufnahme dar (Montag, 21. Juni). Aufgrund der Pandemie sind jederzeit Änderungen möglich.

Kroatien

Kroatien: Steigen die Infektionszahlen an, werden Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig gekappt. 

Kroatien: Steigen die Infektionszahlen an, werden Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig gekappt.

REUTERS

Einreise

Wer in Kroatien Ferien machen möchte, muss im Vorfeld eine Online-Reiseanmeldung ausfüllen. Zudem muss bei der Einreise ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. PCR-Tests dürfen dabei nicht älter als 72 Stunden sein, Antigen-Schnelltests nicht älter als 48 Stunden. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. Ebenso Geimpfte und Genesene, die ihren Status mit offiziellen Bescheinigungen wie dem Impfnachweis oder einem ärztlichen Attest nachweisen können.

Einreise auch für Halb-Geimpfte möglich

Ohne Test einreisen darf nach Kroatien auch, wer bislang nur die erste von zwei vorgesehenen Impfdosen erhalten hat – vorausgesetzt die Erstimpfung mit Pfizer/Biontech oder Moderna liegt mindestens 22 und maximal 42 Tage zurück. Bei mit AstraZeneca geimpften Person darf die erste Dosis höchstens 84 Tage her sein. Weitere Informationen gibt es hier.

Massnahmen im Land

In Kroatien besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Spitälern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht. Bei Nichtbeachtung drohen Bussgelder. Weiter sollen diese Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-CoV-2 beitragen. Sie gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021:

  • Cafés sind im Aussenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.

  • In Geschäften, Restaurationsbetrieben und dem ÖV ist zudem die Anzahl der erlaubten Personen reduziert. Generell gilt es in Innenräumen mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.

  • Der Verkauf von Alkohol ist zwischen 24 Uhr und 6 Uhr verboten.

  • Öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind verboten, auch private Feiern sind nur unter strengen Auflagen möglich.

  • An Stränden ist mit Zulassungsbeschränkungen und Auflagen zu rechnen. So müssen etwa Liegestühle paarweise in Abständen von 4,5 Metern aufgestellt werden. Die Einhaltung wird von den Gemeinden überwacht.

Massnahmen und Kontaktbeschränkungen können sich je nach Infektionsgeschehen innerhalb des Landes unterscheiden. Allgemeine Informationen dazu gibt es in englischer Sprache auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung. Für Details – auf Kroatisch – musst du einfach in den jeweiligen Bereich auf dieser Karte klicken.

Kroatische Inseln

Die letzten Monate haben gezeigt: Die Corona-Lage kann sich schnell ändern. Das gilt auch für die kroatischen Inseln. Die Regierung weist deshalb darauf hin, dass Brücken- und Fährverbindungen abhängig vom Infektionsgeschehen kurzfristig stark eingeschränkt sein können und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Das könnte zu erheblichen Verzögerungen bei der An- und Abreise führen. Aktuelle Informationen finden sich zum Beispiel beim Fähranbieter Jadrolinija.

Albanien

Albanien: Einreise ohne negativen Testnachweis möglich. (Im Bild: die Burgfestung von Gjirokastra)

Albanien: Einreise ohne negativen Testnachweis möglich. (Im Bild: die Burgfestung von Gjirokastra)

Getty Images/iStockphoto

Einreise

Eine Reise nach Albanien ist laut dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten derzeit ohne Covid-19-relevante Auflagen möglich. Negative Coronatests werden nicht verlangt. Zudem besteht keine Quarantänepflicht für Touristen mehr. Die Einreise ist an allen offiziellen Grenzübergängen möglich.

Das gilt im Land

Während die Pandemie keine Auswirkungen mehr auf die Einreise nach Albanien hat, gibt es beim Aufenthalt im Land einiges zu beachten:

  • Für alle Personen ab 11 Jahren gilt in Innenräumen eine strenge Maskenpflicht. Wer dagegen verstösst, dem droht ein Bussgeld.

  • Auch im Auto oder auf dem Motorrad ist das Masketragen obligatorisch, sobald eine haushaltsfremde Person mitfährt.

  • Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre, die nur aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder für Besorgungen von lebenswichtigen Dingen – etwa in der Apotheke – unterbrochen werden darf. Lieferdienste dürfen während dieser Zeit in Anspruch genommen werden.

  • Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze sind nur eingeschränkt offen. Museen, Galerien und archäologische Stätten sind geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken nach wie vor geschlossen.

  • Im Freien dürfen sich bis zu 50 Personen treffen, vorausgesetzt sie halten die Massnahmen ein und Abstand.

  • Sportveranstaltungen ohne Zuschauer sowie die Nutzung der Strände sind ebenfalls möglich.

  • Innerhalb Albaniens bestehen derzeit keine Covid-19 bedingten Reisebeschränkungen

Kosovo

Kosovo: Auch hierhin ist reisen wieder möglich. (Im Bild: die Nationalbibliothek des Kosovo)

Kosovo: Auch hierhin ist reisen wieder möglich. (Im Bild: die Nationalbibliothek des Kosovo)

Getty Images/iStockphoto

Einreise

Schweizer, die im Kosovo Ferien machen wollen, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Hat man einen solchen nicht zur Hand, kann die Einreise verweigert werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 14 Tage zurückliegt.

Für diese Reisenden geht es in Quarantäne

Nicht-kosovarische Personen, die sich vor der Einreise in den Kosovo in Indien, Brasilien oder Südafrika aufgehalten haben, ist die Einreise nicht gestattet. Kosovaren, die kurz zuvor in diesen drei Ländern waren, müssen sich unmittelbar nach ihrer Ankunft 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und zweimal wöchentlich auf Covid-19 testen lassen.

Im Land ist Zurückhaltung angesagt

Auch im Land selber zeigt sich, dass Pandemie herrscht:

  • Ausserhalb der eigenen Wohnung gilt Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind Fussgänger, Jogger und Velofahrer solange sie einen Mindestabstand von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen einhalten, Einzelpersonen oder bis zu vier Personen aus dem eigenen Haushalt in einem Fahrzeug sowie beim Essen und Trinken.

  • Am Eingang von öffentlichen Gebäuden finden häufig Körpertemperaturmessungen statt.

  • Für Gastronomiebetriebe gelten Kapazitätsbeschränkungen. Zudem dürfen im Innenbereich maximal vier Personen an einem Tisch Platz nehmen. Die Öffnungszeiten sind auf den Zeitraum fünf bis 23 Uhr beschränkt. Ausserhalb dieser Zeiten darf nur Lieferservice angeboten werden.

  • Den ÖV dürfen nur halb so viele Menschen aufs Mal nutzen wie in früheren Zeiten. Auch Taxis können maximal drei Passagiere befördern.

  • Öffentliche Versammlungen dürfen nur mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden

Vorsicht ist trotz zuletzt gesunkener Infektionszahlen geboten. Das Auswärtige Amt in Deutschland weist auf seinen Seiten darauf hin, dass im Kosovo «nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen» bestehen.

Wer bei sich Covid-19 Symptome feststellt oder Kontakt mit einem Infizierten hatte, wird gebeten, die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter +383 (0)38 200 80 800 anzurufen.

Türkei

Türkei: Ohne HES-Code läuft hier kaum etwas. 

Türkei: Ohne HES-Code läuft hier kaum etwas.

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Einreise

Alle Touristen müssen sich spätestens 72 Stunden vor der Einreise online registriert haben. Bei erfolgreicher Anmeldung bekommt man anschliessend einen Genehmigungscode, den sogenannten HES-Code zugeschickt, der bei Kontrollen im Land – etwa beim Betreten von Gastronomiebetrieben, Hotels, Einkaufszentren, einigen Sehenswürdigkeiten und bei innertürkischen Flügen, Zug- und Busfahrten – vorgelegt werden muss.

Weiter benötigen Türkei-Reisende für die Einreise einen negativen PCR-Test, der beim Grenzübertritt nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ wird auch ein negativer, höchstens 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest akzeptiert. Bei der Ankunft am Flughafen wird zudem noch einmal die Temperatur gemessen. Sollte diese erhöht sein, werden zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen angeordnet. Von all dem befreit sind Kinder unter sechs Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene, die jeweils einen entsprechenden amtlichen bzw. ärztlichen Nachweis erbringen müssen.

Wichtig: Als ausreichend geimpft gilt nur, bei wem die zweite Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt. Bei Genesenen darf die Infektion höchstens sechs Monate her sein.

Wer muss in Quarantäne?

Eine generelle Quarantänepflicht besteht für Touristen nicht. Doch es gibt Ausnahmen. So müssen sich Personen, die sich in den zehn Tagen vor der Einreise in die Türkei in Indien, Südafrika oder Brasilien aufgehalten haben, für 14 Tage isolieren. Für sie besteht aufgrund der dort grassierenden besorgniserregenden Sars-CoV-2-Varianten Beta, Gamma und Delta Quarantänepflicht.

Andere Region, anderes Risiko

Da das Infektionsgeschehen regional ganz unterschiedlich ausfallen kann, hat das türkische Gesundheitsministerium für das Land vier Risikozonen definiert. Die Provinzen mit geringem Risiko sind blau markiert, die mit mittlerem gelb, die mit hohem orange und die mit einem sehr hohen Risiko rot. Je nach Einordnung können zusätzlich zu den landesweit geltenden Massnahmen (siehe Box) weitere Auflagen anfallen. Informationen dazu finden sich in türkischer Sprache hier.

In die letzte Kategorie zählen derzeit einige Gebiete unter anderem die türkische Ägäisküste, die türkische Riviera und auch Istanbul.

Diese Regeln gelten landesweit

  • Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und im ÖV besteht zurzeit Maskenpflicht. Zudem müssen zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen Personen drei Schritte Abstand gehalten werden.

  • Bis zunächst zum 1. Juli 2021 gilt zwischen 22 Uhr und fünf Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Am Sonntag gilt diese durchgängig jeweils von Samstag, 22 Uhr bis Montag, 5 Uhr. Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Verstösse werden geahndet.

  • Reisen zwischen den Provinzen während der Ausgangssperren sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, mit privatem Transportmittel aber untersagt.

  • Personen über 65 und unter 18 Jahren dürfen den ÖV nicht nutzen.

  • Restaurants und Cafés sind unter der Woche von sieben bis 21 Uhr geöffnet, ansonsten wird Lieferservice angeboten.

  • Lebensmittelläden und solche, die zur Versorgung mit Lebensmitteln und Grundbedürfnissen dienen, können Läden auch am Sonntag zwischen 10 Uhr und 17 Uhr öffnen, Bäckereien dürfen grundsätzlich öffnen.

  • Eingekauft werden darf dann nur zu Fuss und im nächstgelegenen Laden.

Vorsicht bei der Rückreise mit dem Auto

Wer mit dem PKW in die Türkei reist, muss bei der Rückreise beachten, dass der Weg zwingend über Bulgarien erfolgen muss, wie der deutsche ADAC schreibt: Die Ausreise aus der Türkei nach Griechenland ist derzeit nur für griechische Staatsangehörige möglich.

Hast du oder hat jemand, den du kennst, Mühe mit der Coronazeit?

Hier findest du Hilfe:

BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00

BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92

Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona

Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen

Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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