Ur- und BurgerversammlungAlbinen hebt Journalisten-Verbot auf
An der Gemeindeversammlung in Albinen waren zuerst keine Journalisten zugelassen. Jetzt gibt der Gemeindepräsident nach.
- von
- Silvana Schreier
«An der Ur- und Burgerversammlung der Gemeinde Albinen am Donnerstag, 30. November 2017, sind die Medien wie üblich nicht zugelassen.» Diese Nachricht verschickte der Gemeindepräsident von Albinen, Beat Jost, am Sonntagmorgen an verschiedene Medien.
Ein Blick auf die Traktandenliste der anstehenden Urversammlung in Albinen zeigt: Das neue Reglement «Wohnbau- und Familienförderung» steht zur Diskussion. «Angesagt sind wichtige Weichenstellungen und Beschlüsse, die für die Zukunft des Dorfes von grosser Bedeutung sind», wird auf der Gemeinde-Website angekündigt. Denn mit diesem Reglement wird das Angebot beschlossen, das in den vergangenen Tagen weltweit für Schlagzeilen sorgte. Familien, die neu nach Albinen ziehen, sollen bis zu 70'000 Franken erhalten.
«Nicht vereinbar mit demokratischer Diskussionskultur»
Am Donnerstag wollte die Gemeinde Albinen nun anscheinend unter Ausschluss der Medien über das neue Reglement beraten. Für Martin Stoll, Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch, höchst fragwürdig: «Das widerspricht dem Öffentlichkeitsprinzip und ist nicht vereinbar mit einer demokratischen Diskussionskultur.» Er könne sich vorstellen, dass die Gemeinde die Medien ausschliesse, «um Votanten in einer breiten Öffentlichkeit nicht zu exponieren». So würden hinter geschlossenen Türen Entscheide gefällt, die nicht nachvollziehbar sind.
Laut Gesetz sind Versammlungen öffentlich
Tatsächlich ist im kantonalen Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung das Prinzip der Öffentlichkeit derartiger Sitzungen geregelt. Philipp Spoerri, Staatskanzler des Kantons Wallis, beruft sich auf den Artikel 8: «Den akkreditierten Medien und Journalisten werden bei öffentlichen Sitzungen oder nicht öffentlichen Sitzungen, zu welchen sie zugelassen sind, Plätze reserviert.» Zu diesen Sitzungen zählen auch die Ur- und Burgerversammlungen.
Für die Akkreditierung der Journalisten sei die Gemeinde zuständig: «Theoretisch können Personen, die die Veranstaltung stören, beeinflussen oder verhindern wollen, nicht akkreditiert werden», sagt Spoerri. Er kenne aber keine andere Walliser Gemeinde, in der die Medien ausgeschlossen würden.
Nun hat der Gemeindepräsident Beat Jost dem Druck nachgegeben und die Medien zur Ur- und Burgerversammlung vom Donnerstag eingeladen. Die Journalisten müssen sich laut einem Mail mittels eines elektronischen Formulars online akkreditieren. Weiter macht er darauf aufmerksam, «dass es in der Zuständigkeit der Urversammlung liegt, Ton- und Bildaufnahmen und deren Übertragung zu gestatten».