Ermittlungen gegen Aerzte - «Als Arzt von einer Impfung gegen Covid-19 abzuraten, ist nicht korrekt.»
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Ermittlungen gegen Aerzte«Als Arzt von einer Impfung gegen Covid-19 abzuraten, ist nicht korrekt.»

Öfters halten sich Mediziner nicht an die geltenden Covid-Gesetze und Vorgaben. Der neuste Fall: Eine Ärztin im Kanton Schwyz, welche die Verantwortung für eine Impfung ablehnte.

von
Daniela Gigor
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Eine Ärztin im Kanton Schwyz sagte einem Patienten, der Impfstoff sei gefährlich. (Symbolbild)

Eine Ärztin im Kanton Schwyz sagte einem Patienten, der Impfstoff sei gefährlich. (Symbolbild)

Reuters
Sie wollte die Verantwortung für die Impfung nicht übernehmen. (Symbolbild)

Sie wollte die Verantwortung für die Impfung nicht übernehmen. (Symbolbild)

imago images/Georg Ulrich Dostmann
Der Ombudsmann für Patienten und Patientinnen rät, dass sich Patienten und Patientinnen in einem solchen Fall eine Zweitmeinung einholen sollen. (Symbolbild) 

Der Ombudsmann für Patienten und Patientinnen rät, dass sich Patienten und Patientinnen in einem solchen Fall eine Zweitmeinung einholen sollen. (Symbolbild)

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Darum gehts

  • Eine Ärztin in einem Dorf im Kanton Schwyz wollte einen Patienten nicht gegen Covid-19 impfen.

  • Sie soll dem Patienten gesagt haben, der Impfstoff sei gefährlich.

  • Es sei nicht korrekt, wenn ein Arzt von einer Impfung gegen Covid-19 abraten würde, weil ein Mediziner und eine Medizinerin faktenbasiert informieren müsse. So die Aussage des Ombudsmanns für Patienten und Patientinnen.

  • Die kantonalen Gesundheitsdirektoren und -direktorinnen müssten ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und wenn Verdachtsfälle von Verstössen gegen die Berufspflichten vorliegen würden, müsse man diesen konsequent nachgehen. Das sagt die Sprecherin der FMH.

Anfang Jahr wurde ein Krebspatient, der inzwischen wieder genesen ist, als einer der Ersten in der Schweiz geimpft. Weil er die Covid-Impfung auffrischen wollte, ging er zu einer Ärztin in einem Dorf im Kanton Schwyz. Dort erlebte der Mann eine Überraschung: Die Medizinerin wollte die Verantwortung für eine Impfung nicht übernehmen. «Sie sagte, der Impfstoff sei gefährlich», sagte der Mann gegenüber der «Sonntagszeitung» (Bezahlartikel).

Mit dieser Aussage ist Egmont Burkhardt aus Altendorf SZ nicht einverstanden. Burkhardt ist Ombudsmann für Patienten und Patientinnen. Es sei nicht korrekt, wenn ein Arzt oder eine Ärztin von einer Impfung gegen Covid-19 abraten würde, weil ein Mediziner und eine Medizinerin faktenbasiert informieren müsse. Die Daten seien klar und die Impfungen würden vor einer schweren Erkrankung schützen. Er rät Patienten und Patientinnen, sich eine zweite Meinung einzuholen, wenn man vom Arzt oder der Ärztin verunsichert worden sei oder sich bei ihm zu melden.

Mediziner und Medizinerinnen müssen mit Folgen rechnen, wenn sie gegen Gesetze verstossen

Ein derartiges Verhalten hat Folgen für die betroffenen Mediziner und Medizinerinnen. Wer gegen Covid-Gesetze und Verordnungen verstösst, muss mit einem Aufsichtsverfahren der kantonalen Gesundheitsbehörden rechnen. So ermitteln aktuell mehrere kantonale Gesundheitsämter gegen fehlbare Mediziner und Medizinerinnen. Im Kanton Luzern sorgte etwa ein Hausarzt für Schlagzeilen, weil er unter anderem die Massnahmen zum Schutz vor Corona nicht einhielt. In der Folge wurde ihm ein Berufsverbot auferlegt. Erst als er schriftlich bestätigte, sich in seiner Praxis in Ebikon an die Massnahmen zu halten, wurde das Berufsverbot wieder aufgehoben.

Keine Freude an solchen Humanmedizinern und -medizinerinnen hat der Berufsverband FMH: «Ärzte und Ärztinnen, die entgegen ihren Berufs- und Sorgfaltspflichten sowie auch entgegen den Standesregeln der FMH handeln, gefährden den generellen Ruf der Ärztinnen und Ärzte», sagte Sprecherin Charlotte Schweizer gegenüber der Sonntagszeitung». Für weitere Massnahmen hat die FMH aber keine Handhabe. Wenn ein Mediziner oder eine Medizinerin gegen die Standesregeln verstösst, kann ihm oder ihr höchstens die Mitgliedschaft der «FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte» entzogen werden.

Die Aufforderung von Schweizer ist aber klipp und klar: Die kantonalen Gesundheitsdirektoren und -direktorinnen müssten ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und wenn Verdachtsfälle von Verstössen gegen die Berufspflichten vorliegen würden, müsse man diesen konsequent nachgehen. Darauf sei die FMH angewiesen.

Hast du oder hat jemand, den du kennst, Mühe mit der Coronazeit?

Hier findest du Hilfe:

BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00

BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92

Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona

Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen

Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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