UBS-Affäre: Amerikanerin bekommt recht

Aktualisiert

UBS-AffäreAmerikanerin bekommt recht

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Übermittlung der Kontendaten einer UBS-Kundin an die US-Steuerbehörden gestoppt.

Das Geschichte UBS und Amerika ist um ein Kapitel reicher.

Das Geschichte UBS und Amerika ist um ein Kapitel reicher.

Laut Gericht steht nicht fest, ob die griechisch-amerikanische Doppelbürgerin im entscheidenden Zeitpunkt überhaupt Wohnsitz in den USA hatte.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hatte der Datenübergabe im vergangenen Juni zugestimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der betroffenen UBS-Kundin nun gutgeheissen. Gemäss dem Urteil ist nicht ausreichend klar, ob das im Staatsvertrag geforderte Identifikationsmerkmal «US domiciled» erfüllt ist.

Eine vom Amtshilfeverfahren betroffene Person gilt laut Gericht nur dann als «US domiciled», wenn sie im relevanten Zeitpunkt zwischen 2000 und 2008 ihren Lebensmittelpunkt in den Vereinigten Staaten hatte. Im konkreten Fall würden dafür keine hinreichenden Anhaltspunkte vorliegen.

Ein Dutzend ähnliche Fälle

Laut Gerichtssprecher Andrea Arcidiacono gibt es noch rund ein Dutzend weiterer Fälle, welche die Frage des Wohnsitzes betreffen. Bis Mitte vergangenen Novembers haben die USA in rund 4000 Fällen die Daten von amerikanischen UBS-Kunden erhalten, denen Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung vorgeworfen wird.

Damit ist das Amtshilfeabkommen, das die Prüfung von 4450 Konten vorsah, weitgehend umgesetzt. Die Schweiz und die USA hatten am 19. August 2009 mit einem Vergleich den Streit um die Auslieferung von Daten amerikanischer UBS-Kunden beigelegt.

Wegen fehlender Rechtsgrundlagen blockierte das Bundesverwaltungsgericht indes die Herausgabe. Erst als das eidgenössische Parlament im Juni 2010 dem Staatsvertrag mit den USA zugestimmt hatte, gab das Gericht dem Datentransfer grünes Licht.

(sda)

Deine Meinung