St. Gallen Anwalt stellt Klientin 910 Fr. pro Stunde in Rechnung
Ein St. Galler Rechtsanwalt stellte eine überhöhte Honorarforderung an seine Klientin. Dafür wird er mit 10'000 Franken gebüsst. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Ein St. Galler Rechtsanwalt hat im Zusammenhang mit einem Erbstreit eine krass überhöhte Honorarforderung von 420'000 Franken gestellt. Dafür wird er mit 10'000 Franken gebüsst. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es wies Ende November 2019 eine Beschwerde des Anwalts ab. Zum gleichen Ergebnis war zuvor schon das St. Galler Verwaltungsgericht gekommen. Das «St. Galler Tagblatt» machte den Fall am Montag publik.
Patrick Stach, Anwalt und HSG-Universitätsrat, hatte als Vertreter einer Erbin in einem Erbstreit ein Erfolgshonorar von 20 Prozent des Erbschaftsbetrags (1,9 Millionen Franken), mindestens aber 100'000 Franken vereinbart. Eine solche Abmachung sei gemäss Gesetz unzulässig, stellte das Bundesgericht fest.
Klientin zeigte ihn an
Zudem sei die Honorarforderung krass überhöht. Die vom Juristen geforderten 420'000 Franken für Leistungen zwischen November 2015 und Mai 2017 seien mehr als viermal so hoch wie die gemäss den Gebührenordnungen maximal geschuldete Parteientschädigung, stellte das Bundesgericht in seinem Entscheid fest.
Der verrechnete Stundenansatz von 910 Franken sei zwei- bis dreimal so hoch wie der in St. Gallen übliche Ansatz von 300 bis 400 Franken. Angemessen gewesen wäre laut Gericht eine Parteientschädigung von maximal 100'000 Franken.
Die Klientin, die seit Jahren von Sozialhilfe gelebt hatte, zeigte den Anwalt Mitte 2017 wegen der überhöhten Honorarforderung bei der Anwaltskammer an. Diese eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen Patrick Stach und büsste ihn mit 10'000 Franken. Der Anwalt focht den Entscheid erfolglos durch alle Instanzen an.
Bundesgerichtsentscheid 2C_205/2019 (sda)