Blutbad in DüsseldorfAnwalts-Mörder muss lebenslang hinter Gitter
Auf seinem Rachefeldzug hatte im Februar in Nordrhein-Westfalen ein 49-Jähriger in zwei Anwaltskanzleien drei Menschen getötet. Für das Gericht handelte der ehemalige Koch «absolut kaltblütig».
Knapp sieben Monate nach einem Blutbad in deutschen Rechtsanwaltskanzleien mit drei Toten hat das Düsseldorfer Landgericht einen 49-jährigen früheren Koch zur Höchststrafe verurteilt. Die Richter verhängten am Dienstag lebenslange Haft gegen den Angeklagten.
Sie stellten zudem die besondere Schwere von dessen Schuld fest. Die Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Mann am letzten Prozesstag als «absolut kaltblütig» beschrieben hatte.
Durch die Feststellung der besonderen Schuldschwere ist eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten nach 15 Jahren ausgeschlossen. Eine Sicherungsverwahrung nach verbüsster Haft verhängte die Düsseldorfer Strafkammer nicht.
Das Gericht hielt es nach knapp zwei Monaten Prozessdauer für erwiesen, dass der von einem Gutachter als schuldfähig eingestufte Mann bei dessen Tat am 28. Februar eine Serie schwerster Straftaten begangen hatte - unter anderem dreifachen Mord, mehrfachen Mordversuch, versuchten Totschlag und besonders schwere Brandstiftung.
Rachefeldzug
Staatsanwalt Christoph Kumpa betonte in seinem Plädoyer kurz vor der Urteilsverkündung, die Vorwürfe gegen den Mann hätten sich vor Gericht «in vollem Umfang» bestätigt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft unternahm der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann am Tattag einen blutigen Rachefeldzug gegen Anwälte, von denen er sich in einem Rechtsstreit schlecht vertreten fühlte.
Laut Urteil erstach beziehungsweise erschoss der Täter in Kanzleien in Düsseldorf und im benachbarten Erkrath (Bundesland Nordrhein-Westfalen) zwei Frauen im Alter von 51 respektive 50 Jahren und einen 54-jährigen Anwalt.
Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Rainer Drees wertete diese Taten als heimtückische Morde. Anschliessend legte der Verurteilte laut Urteil in den Büroräumen Feuer.
Ex-Chefin angegriffen
Auslöser der blutigen Taten, bei denen insgesamt vier weitere Menschen verletzt wurden, war laut Staatsanwaltschaft letztlich eine Strafanzeige der Ex-Chefin des Täters. Im Dezember 2011 beschuldigte die Frau ihren damaligen Kollegen in einer Pizzeria der Körperverletzung.
Der Koch habe ihr eine heftige Ohrfeige versetzt, wodurch ihr Trommelfell gerissen sei. Der Verurteilte stritt die Tat ab und versuchte in der Folgezeit, sich mit Unterstützung von Anwälten in Düsseldorf und Erkrath gegen einen zwischenzeitlich erlassenen Strafbefehl zu wehren.
Nach den Bluttaten in den beiden Anwaltsbüros fuhr er laut Urteil mit seinem Auto zu der Pizzeria, um seine Ex-Chefin zu töten und deren Restaurant anzuzünden. Dort konnte der Mann schliesslich mit Hilfe eines Zeugen überwältigt werden. (sda)