Anwohner sehen bei Orange-Antenne rot

Aktualisiert

Anwohner sehen bei Orange-Antenne rot

Mit der geplanten Mobilfunkantenne an der Wiesenstrasse 1 in Zürich muss sich das Bundesgericht befassen. Die Orange Communications SA hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes an das höchste Gericht weitergezogen.

Die Telecomanbieterin Orange erachte den Entscheid des Verwaltungsgerichtes als falsch, sagte deren Sprecherin Therese Wenger am Freitag zu einem Bericht von «Radio Zürisee». Die Begründung sei nicht nachvollziehbar. Orange wolle deshalb die Rechtslage vom Bundesgericht überprüfen lassen.

Die 1. Kammer des Zürcher Verwaltunsgerichtes hatte Anfang Juli in zweiter Instanz eine Beschwerde von Anwohnern gegen einen Entscheid der Baurechtskommission I gutgeheissen und die im Juni 2005 erteilte Baubewilligung aufgehoben. Begründet wurde das Urteil mit dem ungenügenden Qualitätssicherungssystem von Orange.

Eigene Versprechen genügen nicht

Nach Meinung des Verwaltungsgerichtes genügt es nicht, dass der Betreiber eines Mobilfunknetzes von der Zuverlässigkeit seines Qualitätssicherungssystems überzeugt ist. Das System müsse «nach transparenten und überprüfbaren Regeln funktionieren» - und das sei bei Orange nicht der Fall.

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil festgehalten, mit der Gutheissung der Beschwerde erhalte Orange die Möglichkeit, mit dem Gang ans Bundesgericht neue Belege für die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems vorzubringen. (sda)

Deine Meinung