Anti-Folter-KonventionAnzeige gegen George W. Bush in der Schweiz
George W. Bush droht eine Klagewelle. Eine erste Anzeige hat Amnesty International in der Schweiz bereits gemacht. Es sollen viele andere Länder folgen.

George W. Bush will nicht mehr in die Schweiz kommen.
Der ehemalige US-Präsident George W. Bush kommt am nächsten Samstag nicht zu einem Galadiner nach Genf. Die jüdische Organisation, die ihn eingeladen hatte, sprach von «intellektuellem Terrorismus» derer, die gegen den Besuch protestierten. Gegen Bush wurden mehrere Klagen eingereicht.
Eigentlich hätte Bush am kommenden Samstag in Genf mit rund 600 weiteren Gästen an der Spendengala der jüdischen Organisation Keren Hayessod teilnehmen sollen. Doch der umstrittene Ex-Präsident sagte seinen Besuch ab. Als Grund dafür nannte der Anwalt der Organisation, Robert Equey, in der «Tribune de Genève» vom Samstag Befürchtungen, die Proteste gegen Bush könnten ausser Kontrolle geraten.
Keren Hayessod doppelte mit einem Communiqué nach. Die Kontroverse um Bushs geplanten Besuch habe sich schnell in eine Einschüchterungskampagne verwandelt, teilte die Organisation am Samstag mit. Sie will laut eigenen Angaben über Israel aufklären und für das Land Spenden sammeln. Bei den Anti-Bush-Protesten handle es sich um einen schweren Schlag gegen die Werte von Freiheit und Demokratie - man qualifiziere diese Aktion als «intellektuellen Terrorismus».
Die Fédération Internationale des Ligues des Droits de l'Homme (FIDH) teilte diese Einschätzung der Gefahr nicht. Die potenzielle Bedrohung Bushs sei vernachlässigbar, sagte die Genfer Vertreterin der Menschenrechtsorganisation, Julie Gromelon, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Vielmehr habe es Bush vermeiden wollen, mit Folteropfern und deren Forderungen konfrontiert zu werden.
Zahlreiche Klagen gegen Bush
Mehrere Organisationen haben gegen den Ex-Präsidenten Anklage eingereicht - insgesamt sollen es 17 sein. Auch Amnesty International hat beim Bundesrat und bei der Bundesanwaltschaft am Freitag eine Eingabe gemacht und sie aufgefordert, eine Untersuchung wegen Folter zu eröffnen und Bush dafür festzusetzen. Dies teilte Amnesty am Sonntag mit.
Ein umfangreiches Dossier soll belegen, dass die Schweiz dazu verpflichtet wäre, eine strafrechtliche Untersuchung gegen Bush zu eröffnen, falls er in die Schweiz reist.
Am (morgigen) Montag hatte zudem ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo in Genf eine Klage gegen Bush einreichen wollen - wegen der Folterungen, die er während seiner Gefangenschaft zwischen Dezember 2001 und Mai 2008 erlitten hatte. Nach Bushs Absage ist die Einreichung jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Bush geniesst noch immer Immunität
In den vergangenen Tagen und Wochen hatten verschiedene Seiten den angekündigten Besuch Bushs scharf kritisiert.
Zunächst war Nationalrat Dominique Baettig (SVP/JU) mit einem Schreiben an den Bundesrat gelangt. Darin forderte er die Festnahme Bushs wegen Kriegsverbrechen. Auch die Weltorganisation gegen Folter und weitere Organisationen lancierten einen entsprechenden Appell.
Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass Bush in seinen Memoiren selbst zugegeben habe, dass er als Präsident seinerzeit gewisse Foltermethoden wie das sogenannte Waterboarding autorisiert hatte.
Bern verwies jedoch auf die Immunität, welche Personen wie Bush auch nach Niederlegung ihrer Ämter noch geniessen. Deshalb seien derartige Forderungen unrealistisch, lautete die Antwort des Bundesamtes für Justiz.
Amnesty International widerspricht. Die Frage der Immunität sei «nicht abschliessend geklärt», sagte Sprecher Daniel Graf zur SDA. Es gehe um eine Güterabwägung, wenn auch die politische Umsetzung und damit die strafrechtliche Verfolgung Bushs «recht schwierig» wäre. (sda)