Toter in SamstagernArbeitskollege mit 15 Stichen getötet – 33-Jähriger muss ins Gefängnis
Mit einem selbst gebasteltem Schwert hat ein 33-jähriger Hilfsarbeiter einen Arbeitskollegen erstochen. Er wurde vom Bezirksgericht Horgen verurteilt.
Darum gehts
Im September 2018 eskalierte in Samstagern ein Streit zwischen zwei Männern.
Laut der Anklageschrift soll der Beschuldigte seinen Gegner im Schlaf erstochen haben.
Der 33-jährige Rumäne wurde nun verurteilt.
Mindestens 15 Mal stach ein Mann mit einem selbst gebasteltem Schwert auf Gesicht und Oberkörper des schlafenden Opfers ein. Am Dienstagmorgen fällte das Bezirksgericht Horgen das Urteil. Der 33-jährige Rumäne muss wegen Mord 14 Jahre ins Gefängnis. Zudem wird er 13 Jahre des Landes verwiesen. Der Staatsanwalt hatte 20 Jahre wegen Mord gefordert.
Bezüglich der Täterschaft gibt es laut dem vorsitzenden Richter keine eindeutigen Beweise. Klar sei, dass an diesem Abend die beiden stark betrunkenen Männer wegen Videoaufnahmen einen Streit hatten, der in Tätlichkeiten endete. Der Beschuldigte habe mit Drohungen signalisiert, dass er noch eine Rechnung offen habe.
Per Messenger bei Freundin gemeldet
Es gibt ein weiteres Indiz: In der Tatnacht hatte Beschuldigte der Freundin in Rumänien per Handy geschrieben, wenn er am Morgen nicht mehr erreichbar sei, habe er jemanden umgebracht. «Hier haben wir zum ersten Mal einen konkreten Hinweis auf eine Tötung», so der Richter. Die belastenden Indizien würden für die Täterschaft des Beschuldigten sprechen.
Für das Gericht war strafmindernd, dass das Opfer den Beschuldigen beleidigt und zuerst geschlagen hat und die Tat nicht geplant war. «Tatmotiv war Rache und die Ehre wiederherzustellen», so der Richter. Berücksichtigt wurde auch der starke Alkoholkonsum.
Streit eskalierte in Autospritzwerk
Der Hilfsarbeiter hat im September 2018 nach einem Streit mit einem drei Jahre jüngeren Landsmann diesen brutal getötet. Der Grund für die Attacke in einem Autospritzwerk in Samstagern war ein Streit der eskalierte. Beide Rumänen arbeiteten und wohnten im Garagengebäude. Sie kamen aus dem gleichen Dorf und waren gute Freunde.
Für Staatsanwalt Adrian Kaegi war es eine eigentliche Massakrierung. Die Beweggründe seien absolut nichtig. «Die Tat beruhte einzig auf einer sinnlosen Streitigkeit, die im gegenseitigen Aufnehmen mit Handys und Beschimpfungen begann und mit Faustschlägen endeten». Der Staatsanwalt stützte sich trotz fehlendem Geständnis auf die Aussage der damaligen Lebenspartnerin des Beschuldigten ab. Sie sagte der rumänischen Polizei, dass der Freund ihr in der Tatnacht per Facebook-Messenger mitgeteilt habe, dass er sich für eine Weile nicht mehr melden werde, weil er jemanden umgebracht habe.
Der Beschuldigte ist nicht geständig und hatte die Aussage in der Strafuntersuchung und auch am Prozess vor dem Bezirksgericht Horgen Mitte April konsequent verweigert. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch mangels Beweisen. «Die Untersuchung war einseitig und oberflächlich durchgeführt worden.» Die Anklage stütze sich auf widersprüchliche und unglaubhafte Aussagen. Es hätte auch ein unbekannter Dritter ein möglicher Täter sein können.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Online- und Einzelchatberatung für Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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