Kanton Zug Arzt stellte Erkältung fest, Rentnerin stirbt an Herzinfarkt
Eine Seniorin stirbt kurz nach der Konsultation bei ihrem Arzt an einem Herzinfarkt. Nun wurde der Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Darum gehts
Ein Zuger Arzt diagnostiziert bei einer Seniorin eine Erkältung. Wenige Stunden später stirbt sie an einem Herzinfarkt.
Die Staatsanwaltschaft verklagte ihn daraufhin wegen fahrlässiger Tötung.
Der Arzt wurde trotz Verletzung seiner Sorgfaltspflicht in zweiter Instanz vom Obergericht Zug freigesprochen.
Eine Seniorin besuchte mittags wegen Erkältungssymptomen wie Husten, erhöhter Temperatur, Atemnot bei Belastung und vermehrtem Schwitzen ihren Arzt im Kanton Zug. «Die Patientin habe locker gewirkt», wie «Zentralplus» schreibt. Gegen 17 Uhr stirbt die Frau an einem Herzinfarkt, wie die Obduktion feststellt. Nun wird der Arzt von einer fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Die Zuger Staatsanwaltschaft hat dem Arzt vorgeworfen, damals beim Besuch im Jahr 2019 weder den Blutdruck, die Temperatur noch den Puls gemessen oder ein EKG durchgeführt zu haben. Mit den zusätzlichen Untersuchungen hätte man laut der Staatsanwaltschaft die Herzprobleme feststellen und den Tod verhindern können. Sie verklagte den Arzt wegen fahrlässiger Tötung und forderte ein Jahr Gefängnis bedingt.
Herzinfarkt nach Arztbesuch?
Da nicht «ohne unüberwindliche Restzweifel» beweisen werden konnte, dass der Tod mit den Tests des Arztes hätte verhindert werden können, bleibe der Zusammenhang zwischen diesen Gegebenheiten aus. Der wäre für die Verurteilung einer fahrlässigen Tötung jedoch zwingend gewesen, heisst es bei «Zentralplus» weiter.
Die Obduktion zeigte zudem, dass der Herzinfarkt zwischen 5:15 Uhr morgens und 13:15 Uhr nachmittags hätte vorfallen können. Somit könnte die Frau den Infarkt auch nach dem Arzttermin erlitten haben. Eine Notfallintervention hätte also nicht erfolgen können.
Arzt verletzte seine Sorgfaltspflicht
Das Zuger Strafgericht sprach den Arzt in erster Instanz frei. Das Obergericht bestätigte nun dieses Urteil. Trotz Freispruch kritisiert das Gericht den Arzt. Er hätte sich nicht auf seine Einschätzungen verlassen dürfen und ein EKG und Bluttest bei der Risikopatientin machen müssen. Ihre Symptome wurden «unzulänglich gewürdigt und gebotene Massnahmen unterlassen», wie die «Zentralplus» weiter schreibt.
Der Arzt habe fahrlässig gehandelt und seine Sorgfaltspflicht verletzt. Das Obergericht belastet den Arzt mit den Kosten von 14’000 Franken für Verfahren und Untersuchungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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