Auch Berner Sturmgewehre sollen ins Zeughaus

Aktualisiert

Auch Berner Sturmgewehre sollen ins Zeughaus

Nach Genf macht nun auch die Stadt Bern gegen Sturmgewehre mobil: Der Grosse Rat setzt ein Zeichen für die Hinterlegung der Armeewaffe im Zeughaus und nimmt ein Postulat mit 106:17 Stimmen überaus deutlich an.

Nach dem Kanton Genf hat am Donnerstag auch der Kanton Bern ein allerdings weniger starkes Zeichen für die Hinterlegung der Armeewaffe im Zeughaus gesetzt. Die Regierung prüft, ob die Bestimmungen gelockert werden sollen.

Während im Kanton Genf die Initiative für den Schritt von der Kantonsregierung ausging, haben im bernischen Grossen Rat zwei SP- Parlamentarierinnen das Anliegen aufs Tapet gebracht. Nachdem sie ihren Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abgeschwächt hatten, stimmte das Parlament mit 106:17 Stimmen deutlich zu.

Die vorgeschlagene Regelung soll auf freiwilliger Basis funktionieren. Begründet wurde das Anliegen vor allem mit dem Schutz von Familienangehörigen. Zudem erhöhe es die Sicherheit der gesamten Bevölkerung, wenn die Armeewaffe im Zeughaus lagere.

Die Regierung hatte zu bedenken gegeben, dass es keine kantonale Regelungskompetenz für den Schritt gebe. Sie erklärte sich aber bereit zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Hinterlegung der Waffe grosszügiger ausgelegt werden könnten.

Konkret möchte die Regierung abklären, in wie weit Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, eine Hinterlegung der Armeewaffe beantragen können, wenn sie sich bedroht fühlen oder schon bedroht werden. (sda)

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