Kreisgericht RorschachAugenbrauen vernarbt – Kosmetikerin soll 11’000 Franken Genugtuung zahlen
Die Entfernung des Permanent Make-ups führte zu permanenten Vernarbungen bei einer Kundin. Sie wehrte sich gegen ihre Kosmetikerin vor dem Kreisgericht und bekam recht.
- von
- Leo Butie
Darum gehts
Eine deutsche Kosmetikerin hätte am Montagmorgen vor dem Kreisgericht in Rorschach SG erscheinen sollen. Die Frau hatte im Mai 2018 beim Entfernen von Permanent Make-up bei einer Kundin Fehler begangen, die zu einer Entzündung und schliesslich zu permanenten Vernarbungen an ihren Augenbrauen führte.
Da die Beschuldigte zum zweiten Mal nicht vor Gericht erschien, wurde ihr der Prozess ohne ihre Anwesenheit gemacht. «Die Vernarbung verfolgt mich tagtäglich am Morgen», so die Kundin bei der Befragung durch die Einzelrichterin. Man habe mittlerweile mit allen Heilungsversuchen aufgehört. «Es sind keine Behandlungen mehr geplant.»
«Ich war geblendet von ihren Augenbrauen»
Zu Beginn der Leidensgeschichte stand der Entscheid, ihr Permanent Make-up an den Augenbrauen aufhellen zu lassen. Deshalb ging sie zur Kosmetikerin, auf die sie im Internet gestossen war. Zweimal wurde versucht, die Augenbrauen aufzuhellen, aber ohne Erfolg. Die Kosmetikerin schlug vor, ein anderes, stärkeres Mittel zu probieren, um das Make-up zu entfernen. Sie hatte es bereits an sich angewendet. «Ich war geblendet von ihren Augenbrauen», erinnert sich die Privatklägerin.
Das Mittel musste zuerst bestellt werden. Deshalb vereinbarte man erst beim Eintreffen des Mittels einen Termin. Als es so weit war, hatte die Kosmetikerin den Termin vergessen. «Sie war bereits auf dem Nachhauseweg, aber sie kam nochmals zurück, um die Behandlung durchzuführen», so die Frau.
Höllische Schmerzen beim Auftragen
Zuerst wurde mit Nadeleinstichen, sogenanntem «Needling», die Augenbrauenhaut geöffnet. Doch sobald die Kosmetikerin das Mittel auf die Augenbrauen auftrug, verspürte sie ein starkes Brennen. «Es war wie Feuer. Ich hatte höllische Schmerzen.»
Auch bei der zweiten Anwendung hörten die Schmerzen nicht auf. «Ich habe es über mich ergehen lassen», so die Frau. Wieso habe sie nicht vorher abgebrochen, will die Richterin wissen? «Die Kosmetikerin sagte, dass das normal ist, und ich habe ihr geglaubt», antwortet die Klägerin. In der Folge entzündeten sich die Brauen stark, was zur heutigen Vernarbung führte.
Fünfstellige Genugtuung
Da die Beschuldigte, die Verteidigung sowie die Staatsanwaltschaft nicht anwesend waren, schloss die Richterin nach der Befragung die Verhandlung. Nach einer kurzen Bedenkzeit wurde das Urteil eröffnet. Die Einzelrichterin verurteilte die Kosmetikerin in Absenz wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken (1200 Franken). Auch soll sie der Kundin eine Genugtuung von rund 11’000 Franken zahlen. Zudem muss sie die Verhandlungskosten tragen.
Es sei erwiesen, dass die Kosmetikerin beim Needling zu tief gestochen hatte. «Das ist Ursache für die Verletzung», so die Einzelrichterin bei der Urteilsbegründung. Auf ein Urteil wegen schwerer Körperverletzung habe man verzichtet. «Das reicht einfach noch nicht», so die Richterin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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