Innertkirchen BE«Ausser der Polizei hatten alle daran Freude»
Ein 21-jähriger Lenker wurde gebüsst, weil sein Fahrzeug nicht den Vorschriften entsprach: Im Motorraum hatte er ein unerlaubtes Drucklufthorn montiert.
- von
- Simon Ulrich
Darum gehts
Ein 21-Jähriger wurde wegen Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges gebüsst.
Er hatte im Motorraum ein Drucklufthorn eingebaut und wurde damit in einer Kontrolle erwischt.
Er muss insgesamt 600 Franken bezahlen.
Motorfahrzeuge müssen hierzulande mit mindestens einer akustischen Warnvorrichtung ausgestattet sein – so sieht es die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vor. Erlaubt sind allerdings nur Vorrichtungen, die einen «ununterbrochenen, gleichbleibenden Ton oder Akkord» erzeugen; andere Tonerzeuger wie beispielsweise «Sirenen und andere gellende Warnvorrichtungen, Fantasiesignale wie Glocken, Klingeln und Tierstimmen sowie Auspuffhörner sind verboten».
Ein Junglenker aus dem Kanton Luzern nahm es mit Artikel 82 des VTS nicht so genau: Er installierte im Motorraum seines Autos eine sogenannte türkische Pfeife – ein kleines Drucklufthorn, dessen laute Pfeifgeräusche an ein Vogelgezwitscher erinnern.
Hast du schon mal unerlaubte Änderungen an deinem Auto vorgenommen?
«Ich schraube einfach gern an meinem Auto herum», begründet der gelernte Lastwagenmechaniker den Einbau der etwas anderen Hupe. «Selbstverständlich habe ich gewusst, dass das nicht erlaubt ist», sagt er. Jedoch habe er das Drucklufthorn nie im Strassenverkehr eingesetzt, sondern ausschliesslich bei privaten Treffen mit Kollegen, wenn der Wagen parkiert war. «Ausser der Polizei hatten alle Freude daran», sagt der 21-Jährige und lacht.
400 Franken Busse
Als er im letzten August in Innertkirchen BE in eine gewöhnliche Kontrolle kam, wurden die Berner Kantonspolizisten auf die illegale Vorrichtung aufmerksam. «Als sie die Motorhaube öffneten, fragten sie, was das sei – da konnte ich sie schlecht anlügen.» Der Luzerner hatte zudem unerlaubte Zusatzscheinwerfer und -nebellichter an seinem Fahrzeug montiert.
Er wurde in der Folge angezeigt und erhielt letzten Dezember den Strafbefehl. Wegen Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges muss er eine Busse von 400 Franken sowie Gebühren in Höhe von 200 Franken bezahlen. «Ein Stück weit finde ich die Busse gerechtfertigt, weil die Pfeife nun einmal nicht erlaubt ist. Gleichzeitig dünkt sie mich überrissen, weil ich ja nicht kontrolliert wurde, weil ich sie im Verkehr benutzt habe», sagt der 21-Jährige.
Das Signalhorn hat er inzwischen aus dem Motorraum entfernt.
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