«Übermässige Lärmbelästigung»Autofahrer gebüsst, weil er Reifen quietschen liess
Ein Mann soll im Dezember mit quietschenden Reifen durch Yverdon gefahren sein und war dabei nicht angegurtet. Dafür wurde er verurteilt. Er spricht von Schikane.
- von
- apn/vro

Das Auto des 36-jährigen Mechanikers ist seit 1993 auf den Strassen unterwegs.
Zwei Polizisten haben im Dezember einen Mann angehalten, der mit seinem VW Polo G40 durch das Zentrum von Yverdon-les-Bains VD gefahren ist. «Er hat eine übermässige und unnötige Lärmbelästigung verursacht», so ihr Vorwurf. Ausserdem sei der Mann nicht angeschnallt und seine Scheinwerfer seien ausgeschaltet gewesen.
Der Beschuldigte wehrt sich: «Ich habe gebremst, weil ein betagter Mann vor mir den Fussgängerstreifen überquert hat. Als ich wieder Gas gab, haben die Reifen gequietscht. An diesem Morgen war die Fahrbahn feucht.» Er sei mit einer Bekannten unterwegs gewesen. Die Polizisten hätten vor Ort lediglich die quietschenden Reifen bemängelt. «Ich habe geantwortet: ‹Habt ihr nichts Besseres zu tun?›»
Autofahrer soll provoziert haben
Das habe den Beamten offensichtlich nicht gepasst, weshalb sie weitere Vorwürfe erhoben. Doch für das Nichtanschnallen hat der Mechaniker eine Erklärung: Der 36-Jährige darf so fahren. Sein Anwalt hat den Behörden bereits zwei ärztliche Atteste geschickt, die ihn von der Gurtenpflicht befreien. Und auch für die ausgeschalteten Scheinwerfer hat der Schweizer eine Begründung: Er habe lediglich getan, was ihm die Polizisten gesagt hätten. «Als ich den Motor wie verlangt abstellte, gingen die Lichter unbeabsichtigt aus.»
Die Beamten kontern: Der Autofahrer habe ein provokatives Verhalten gezeigt. «Kurz darauf hat er vor dem Migros-Eingang nochmals stark aufs Gas gedrückt», sagen sie. Das habe er müssen, entgegnet der Autofahrer. Dies aufgrund der Steigung bei der Parkhaus-Einfahrt. Er gibt allerdings zu: «Mein Auto ist klein, aber stark – mit Turbolader. Es ist nicht das unauffälligste Auto.»
«Man bestraft Bürger und lässt Dealer machen»
Bereits vergangenen Monat fiel das Urteil: Der Schweizer wurde zu einer Geldstrafe von 400 Franken und 50 Franken Bearbeitungsgebühr verurteilt. Dagegen hat er jedoch Rekurs eingelegt, da das ärztliche Attest damals noch nicht vorlag. «Ich riskiere meinen Führerschein. Es gab weder eine Kollision noch Verletzte noch Benachteiligte. Ausserdem gab es am Bahnhof, wo ich kontrolliert wurde, eine offene Drogenszene. Man bestraft die Bürger und lässt die Dealer machen», so der 36-Jährige.