1000 Fr Busse : Autolenker fuhr mit Tochter auf dem Schoss

Aktualisiert

1000 Fr Busse Autolenker fuhr mit Tochter auf dem Schoss

Ein Autolenker wurde erwischt, als er mit seiner Tochter (2) auf dem Schoss durch Zürich fuhr. Nun bestrafte ihn das Gericht mit einer Busse von 1000 Franken.

Attila Szenogrady
von
Attila Szenogrady
Das Bezirksgericht Zürich beschäftigte sich am Mittwoch mit einem verantwortungslosen Vater.

Das Bezirksgericht Zürich beschäftigte sich am Mittwoch mit einem verantwortungslosen Vater.

Es war am 5. Januar 2015, als einige Angehörige der Stadtpolizei Zürich ihren Augen nicht trauten. So hielten sie um 17 Uhr am Wasser in Höngg einen verdächtigen Autolenker an. Zum Glück. So war der heute 49-jährige Projektleiter nicht alleine unterwegs. Er wurde von seiner zweijährigen Tochter begleitet. Allerdings sass das Mädchen nicht angegurtet im Kindersitz, sondern unmittelbar hinter dem Lenkrad des Personenwagens.

Aus Zeitnot hatte der Vater sein Kind geschwind auf seinen Schoss gesetzt und war losgefahren. Nicht auszudenken, was bei einem abrupten Abbremsen passiert wäre. «Was, wenn der Airbag losgegangen wäre?», wollte auch der Gerichtsvorsitzende Reto Nuotclà am Mittwoch vom Beschuldigten wissen.

Laut Anklage ein grobes Verkehrsdelikt

Fest steht, dass die Polizeibeamten bei der Kontrolle den erwischten Täter mit seiner Tochter auf dem Schoss als Beweis ablichteten und ihn bei der Staatsanwaltschaft verzeigten. Für diese war der Fall klar: Sie verurteilte den Vater per Strafbefehl wegen vorsätzlich grober Verletzung von Verkehrsregeln neben einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 90 Franken zu einer Busse von 300 Franken. Der Beschuldigte habe billigend in Kauf genommen, seine Tochter massiv zu gefährden, schrieb die zuständige Staatsanwältin. Bei Rechtskraft des im März gefällten Entscheides hätte damit dem fehlbaren Autohalter der Entzug des Führerausweises gedroht.

Der Beschuldigte legte Einsprache ein und bestritt vor Gericht ein grobes Verkehrsdelikt. Er habe damals sein Kind ausser Plan vom Kindergarten abgeholt. Da eigentlich seine Frau dies getan hätte, habe er rechtzeitig zuhause eintreffen wollen, blickte er zurück. Aus Rücksicht auf sein Kind sei er aber nur mit höchstens 30 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren, machte er geltend. Dennoch stufte er jetzt sein damaliges Verhalten als dumm ein. Er sprach auch von einem «Blackout» und zeigte sich einsichtig, dass seine Tochter hätte verletzt werden können.

Verantwortungslos, aber nicht grobfahrlässig

Das Gericht sprach von einem Grenzfall und schlug einen salomonischen Mittelweg ein. Es gestand dem Beschuldigten eine kurze Fahrstrecke und ein ferienbedingt geringes Verkehrsaufkommen zu. Zudem sei der Lenker langsam gefahren. Was dazu führte, dass der milde gestimmte Richter Nuotclà eine abstrakte Gefährdung knapp verneinte und damit ein grobes Verkehrsdelikt als nicht erstellt einstufte.

Hingegen bezeichnete er das verantwortungslose Handeln des Lenkers als mehrfache einfache Verletzung von Verkehrsregeln. So sei der Fahrer wegen seiner Tochter nicht nur abgelenkt gewesen, sondern habe es auch unterlassen, sie im Kindersitz anzugurten. Es gebe keinen vernünftigen Grund für diese Taten. Das Verschulden wiege erheblich, machte Nuotclà klar und setzte als Strafe eine happige Busse von 1000 Franken fest. Hinzu kam die Auferlegung von Verfahrenskosten von weiteren 1000 Franken.

Ironischerweise wäre der Beschuldigte bei einem Schuldspruch wegen eines groben Verkehrsdeliktes finanziell besser weggekommen. Hingegen muss er jetzt nicht mehr mit einem Entzug des Führerausweises rechnen. Allerdings ist die Sache noch nicht gegessen. «Die Staatsanwaltschaft kann den Fall immer noch an das Obergericht weiterziehen», warnte Richter Nuotclà den Vater zum Schluss.

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