Ausnahmeregelung bei EinreiseBAG rettet Genesenen die Feiertage
Ein PCR-Test kann bei genesenen Personen auch noch Wochen nach der Erkrankung positiv ausfallen. Dies hätte sich negativ auf die Feiertage auswirken können – das BAG schafft eine Alternativlösung.
- von
- Angela Rosser
Darum gehts
Wer in die Schweiz einreisen will, braucht seit dem 4. Dezember einen negativen PCR-Test. Das Nachsehen hatten bislang Genesene, deren Test auch Wochen nach einer Infektion noch positiv ausfallen kann. Besonders jetzt und zu Weihnachten besuchen viele ihre Familien im Ausland oder kommen für den Besuch in die Schweiz. Genau da wird der positive PCR-Test, obwohl die Person nicht mehr ansteckend ist, zum Problem.
Bis kurz vor dem Abflug wären Betroffene also komplett im Ungewissen, ob sie ihre Liebsten denn nun besuchen können, oder ob sie nach einem Besuch überhaupt wieder zurückreisen dürfen. Diese Problematik hat auch das BAG erkannt und eine entsprechende Ausnahmeregelung verfasst.
Ausnahme für Genesene:
Kürzlich an Covid-19 erkrankten Personen ist es auch ohne PCR-Test erlaubt, ein Flugzeug zu betreten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Die durchgemachte Krankheit ist nicht länger als 30 Tage her und ärztlich bestätigt.
Die Reisenden weisen keinerlei Symptome auf.
Es kann ein Antigen-Schnelltest vorgewiesen werden, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Wie «NZZ» berichtet, sei diese Ausnahmeregelung bereits vergangenen Freitag den Botschaften und gegenüber den Fluggesellschaften kommuniziert worden.
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BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92
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Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143