Wädenswil ZHBanker stellte Kindern Sexfalle
Ein heute 41-jähriger Wädenswiler Ex-Banker hat zahlreiche minderjährige Schüler mit Alkohol und Drogen in seine Wohnung gelockt und sexuell missbraucht. Nun kassierte er eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten unbedingt.
- von
- Attila Szenogrady
Als die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich im März 2007 Anklage erhob, taten sich Abgründe auf. Laut Anklage hatte sich ein heute 41-jähriger Entertainer aus Wädenswil über mehrere Jahre hinweg an zahlreichen minderjährigen Jugendlichen sexuell vergangen. Die ersten Delikte setzten bereits im Frühjahr 1994 ein und dauerten bis Mitte 2006 an. Danach verschwand der Angeschuldigte für über ein Jahr im Gefängnis.
Alkohol, Marihuana und Taschengeld als Lockmittel
Die Anklage listete rund 20 Geschädigte auf. Es handelte sich um Schüler und Lehrlinge im Alter zwischen 13 und 16 Jahren. Der offensichtlich pädophile Angeschuldigte ging raffiniert vor, da er die Opfer jeweils in seine Wohnung lockte und mit Alkohol, Marihuana oder Taschengeld versorgte. Er schuf damit geschickt ein Abhängigkeitsverhältnis und verleitete viele seiner Gäste zu diversen sexuellen Handlungen. Bis hin zu Oralverkehr.
Dass der Angeklagte zudem die Gemeinde Wädenswil um Fürsorgegelder von rund 42 000 Franken betrogen haben soll, spielte nur noch eine untergeordnete Rolle.
Zweieinhalb Jahre unbedingt in Horgen
Im Juli 2007 kam es am Bezirksgericht Horgen zu einem ersten Prozess. Während die Staatsanwaltschaft eine hohe Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verlangte, forderte der Verteidiger eine bedingte Sanktion von zwölf Monaten. Der Rechtsanwalt sah nur in einem Fall eine sexuelle Nötigung, Drogenkonsum sowie die Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder als erwiesen an.
Tatsächlich erlitten die Untersuchungsbehörden bereits in Horgen eine erste Schlappe. So stufte das Gericht zahlreiche Vorwürfe als nicht erstellt ein. Vor allem bei den älteren Fällen entpuppte sich die Beweislage gegen den nur teil geständigen Ex-Bänkler als denkbar schlecht.
In zwölf Fällen kamen die Horgner Richter dennoch zu Schuldsprüchen und setzten wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, Pornographie sowie Drogendelikten eine unbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren fest.
Obergericht: Unbedingte Strafe bestätigt
Beide Seiten gingen in die Berufung und standen sich am Mittwoch in einem mehrstündigen Berufungsprozess gegenüber. Der Staatsanwalt verlangte eine Straferhöhung auf vier Jahre. Allerdings vergeblich. In einer sehr langen Urteilsberatung, die bis nach 21 Uhr dauerte, kam das Obergericht nur noch in zehn statt zwölf Fällen zu Schuldsprüchen. Auch vom Vorwurf des Sozialhilfebetrugs wurde der Angeschuldigte freigesprochen. Dennoch bestätigte es im Wesentlichen die anderen Schuldsprüche sowie die Sanktion des Bezirksgerichts Horgen und legte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten fest. Der Gerichtsvorsitzende Peter Marti hielt unmissverständlich fest, dass er sich auch eine höhere Strafe hätte vorstellen können. So habe der Angeklagte das Vertrauen der sehr jungen Opfer schamlos ausgenutzt.