BaselDarum solltest du tote Vögel nie anfassen
Bei zwei verendeten Wildvögeln im Kanton Basel-Stadt wurde die hochansteckende Aviäre Influenza festgestellt. Kontakt zu Menschen und Hausvögeln soll vermieden werden.
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Darum gehts
Auch im Kanton Basel-Stadt wurde nun die Vogelgrippe bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen.
Das Gesundheitsdepartement mahnt, die Tiere nicht anzufassen.
Ein Übergreifen des Virus auf Haus- und Nutzvögel soll verhindert werden.
In den vergangenen zwei Wochen wurden zwei tote Vögel im Kantons Basel-Stadt gefunden, die das Vogelgrippe-Virus in sich trugen. Es hat eine Lachmöwe und einen Graureiher erwischt. Um ein Übergreifen des hochansteckenden Virus auf Menschen und Hausvögel zu verhindern, mahnt das Gesundheitsdepartement, tote Vögel nicht anzufassen und stattdessen dem Veterinäramt zu melden. Auch in Sursee LU kam es kürzlich zu einem ähnlichen Fund. Ende 2022 wurde das Virus bei einem Pfau und ebenfalls bei einem Graureiher in Seuznach ZH nachgewiesen.
«Das aviäre Influenzavirus (Vogelgrippe) ist derzeit in ganz Europa verbreitet, und es war anzunehmen, dass das Virus mit dem Wintervogelzug 2022/23 auch die Schweiz erreichen könnte», schreibt das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt in einer Medienmitteilung. Es sei nicht ungewöhnlich, Wildvögel zu entdecken, die am Virus verendet sind. Darum sei die ganze Schweiz seit dem 28. November bis mindestens 15. Februar als Kontrollgebiet eingestuft worden.
Mutationen befürchtet
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat indes die Massnahmen zur Eindämmung bis 15. März verlängert. Vor allem Nutzvogelhalter sollen Vorkehrungen treffen, um den Kontakt zwischen Wildtieren und ihren Hausvögeln zu minimieren.
Derzeit bestehe keine Gefahr für den Menschen. Allerdings sei die Wahrscheinlichkeit einer für Säugetiere oder gar Menschen bedrohlichen Mutation bei einem Ausbruch des Virus grösser. Deshalb müsse die Lage aufmerksam beobachtet werden, so Virologin Isabelle Eckerle.
Auch die Pinguine im Zoo müssen vor der Vogelgrippe geschützt werden und müssen deshalb ihre Füsse gut waschen.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)