Basel: «Grundsätzlich ist das legal»

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Basel«Grundsätzlich ist das legal»

Ein kostümierter Stand-up-Paddler auf dem Rhein zog am Dienstag die Blicke auf sich. Denn auch sein Brett war durchaus ungewöhnlich – aber nicht illegal.

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Auf die Frage des News-Scouts, wo er denn hinwolle, hätte der Bär ihm mit «Ich gehe ans Meer» geantwortet.

Auf die Frage des News-Scouts, wo er denn hinwolle, hätte der Bär ihm mit «Ich gehe ans Meer» geantwortet.

20Min/News-Scout

Am Dienstag beobachtete ein News-Scout in Basel, wie eine Person im Bärenkostüm seelenruhig unter der Mittleren Brücke und an der Schifflände vorbei den Rhein hinunter paddelte. Es scheint so, als würde der Bär auf einem selbst gebauten Baumstamm-Floss stehen. Wo er denn hinwolle, rief ihm der News-Scout zu. «Ich gehe ans Meer», kam es vom Bären zurück.

Grundsätzlich sei das Ganze legal. «Wenn wir davon ausgehen, dass die Person auf dem Bild die Schwimmhilfe unter dem Bärenkostüm mitführt und weder sich noch andere gefährdet, ist diese Art von Fortbewegung auf dem Rhein zwar ungewöhnlich, aber dennoch rechtlich legitim», erklärt der Mediensprecher der Basler Polizei Stefan Schmitt auf Anfrage von 20 Minuten. «Vorausgesetzt die Person hat sich an die Verbotszonen für Ruderboote gehalten und kann sich aus der Schifffahrtsrinne bewegen, wenn ein Grossschiff naht», so Schmitt weiter.  

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