Basel«Kurs sollte vor der Anschaffung eines Hundes absolviert werden»
Die Basler Regierung spricht sich für die Wiedereinführung der Kurspflicht für Hundehalter aus, nachdem es zu einem Anstieg von Bissverletzungen gekommen ist. Hündeler begrüssen die Massnahme, auf Facebook machen sie aber noch weitergehende Vorschläge.
Darum gehts
Die Kurspflicht für Hundebesitzer wurde 2016 durch das Bundesparlament aufgehoben. In Basel soll das Obligatorium jetzt zurückkommen.
Grund dafür ist eine Zunahme von Vorfällen mit gefährlichen Hunden und Bissverletzungen, begründet der Kanton die Massnahme.
Auf Social Media gibt das Thema in der Hunde-Community zu reden. Dort werden sogar noch weitergehende Forderungen laut.
Im Jahr 2016 hat das Bundesparlament die Pflicht, Theorie- und Praxiskurse zur Erlangung des Sachkundenachweises (SKN), auch bekannt als Hunde-Erziehungskurse, zu besuchen, aufgehoben. In Basel soll das Kursobligatorium zurückkommen, wie die Kantonsregierung diese Woche bekannt machte. In Fachkreisen wäre man der Meinung gewesen, dass der politische Entscheid zur Abschaffung des obligatorischen Kurses nicht zielführend gewesen sei.
Es habe sich inzwischen gezeigt, dass die Anzahl gemeldeter Vorfälle mit aggressiven Hunden sowie Bissverletzungen im Kanton Basel-Stadt insgesamt wieder zugenommen hätte, heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Die Wiedereinführung des Praxiskurses zur Hundeerziehung gibt auf Facebook in der populären Gruppe «Hundefreunde Baselland & Basel-Stadt» zu reden. Dort wird die Massnahme grundsätzlich begrüsst, sie geht aber nicht allen weit genug. So schreibt ein User: «Ein Theoriekurs sollte vor der Anschaffung eines Hundes absolviert werden müssen. Mancher überlegt sich dann nochmals, ob er wirklich genügend Zeit und Ausdauer für einen Hund hat.» Ein anderer User stimmt ihm zu: «Ich wäre auch dafür, dass vor der Anschaffung des Hundes ein Kurs absolviert werden müsste.»
«Grundsätzlich wäre es sehr sinnvoll»
Das fände Guido Vogel, der zuständige Leiter des Fachbereichs Tierschutz beim Basler Veterinäramt, sinnvoll. Auf die Frage, was er von einem verpflichtenden Kurs halte, den man vor der Anschaffung des Tieres absolvieren muss, antwortet er wie folgt: «Grundsätzlich wäre es sehr sinnvoll, wenn Ersthundehaltende einen Kurs besuchen müssen, bevor ein Hund angeschafft wird, so wie es beim damaligen, schweizweit gültigen Sachkundenachweis bereits gegolten hatte, Theoriekurs vor und Praxiskurs nach der Anschaffung», so Vogel. Das Veterinäramt habe jedoch damals leider die Erfahrung machen müssen, dass das vollständige Durchsetzen einer solchen Pflicht kaum möglich und äusserst aufwändig sei, da das Veterinäramt jeweils belegen musste, dass ein Hund vor dem Theoriekurs angeschafft worden sei.
«Im Kanton Basel-Stadt ist geplant, dass nur ein Kurs à mehrere Lektionen absolviert werden muss. Im Anschluss daran müsste jedoch keine Prüfung absolviert werden», so Guido Vogel, Leiter des Fachbereiches Tierschutz des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt, auf Anfrage von 20 Minuten. Eine Entziehung von Hunden wäre laut Vogel somit nicht erforderlich. «Es sei denn, es stellt sich vor, während oder nach dem Kurs heraus, dass von einer bestimmten Hundehaltung eine grosse Gefahr für die Bevölkerung ausgeht. Dann würde im Einzelfall eine Einziehung durch das Veterinäramt geprüft.»
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
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