BaselNur Wochen vor dem Mord schlug er beinahe einen Mann tot
Auf dem Basler Lysbüchelareal wurde am 15. August 2021 ein 28-Jähriger bei einer Auseinandersetzung mit einer Stichwaffe getötet. Die Anklage lautet auf Mord. Schon zuvor kam es zu einem Gewaltexzess.
Darum gehts
Am 15. August 2021 wurde in Basel ein 28-jähriger Mann während eines Nachtflohmarkts auf dem Lysbüchelareal durch eine Stichwaffe getötet.
Der mutmassliche Täter, ein 23-jähriger Mann, wurde nun wegen Mordes angeklagt.
Nur drei Wochen zuvor hatte der Beschuldigte in Zürich im Hinterhof einer Bar einen Mann niedergeschlagen und schwer verletzt.
In Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt auf dem Basler Lysbüchelareal vom 15. August 2021 erhebt die Basler Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen einen heute 23-jährigen Mann. Das entsprechende Vorverfahren sei inzwischen abgeschlossen. Neben Mord wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten auch versuchten Mord, Diebstahl und einfache Körperverletzung vor.
Der beschuldigten Person wird im Rahmen der Anklage insbesondere vorgeworfen, am frühen Morgen des 15. August 2021 bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung einen 28-jährigen Mann mit einer Stichwaffe attackiert und dabei so schwer verletzt zu haben, dass dieser noch vor Ort verstarb.
Täter und Opfer kannten sich zuvor nicht. Der Beschuldigte stand zur Tatzeit unter Alkohol- und Kokaineinfluss. Der 28-Jährige hatte in jener Nacht an einem Flohmarkt auf dem Areal teilgenommen. Der Beschuldigte war zufällig mit einer Gruppe vor Ort und attackierte das Opfer ohne Anlass, nachdem ein Kollege aus seiner Clique dem Opfer ebenfalls ohne erkennbaren Grund zunächst eine Ohrfeige verpasst hatte.
Während einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte die Kantonspolizei Basel-Stadt den Tatverdächtigen kurze Zeit später in der Nähe festnehmen. Die beschuldigte Person befindet sich zurzeit im vorzeitigen Strafvollzug.
Mann in Zürcher Hinterhof schwer verletzt
Der Beschuldigte trat nicht zum ersten Mal gewalttätig in Erscheinung. Gegen ihn führte die Zürcher Staatsanwaltschaft bereits ein Verfahren, weil er am 3. Juli, also nur drei Wochen vor dem Mord in Basel, im Hinterhof einer Bar in der Dienerstrasse in Zürich einen 22-Jährigen mit einem Gegenstand am Kopf schwer verletzt hat. Die Anklage lautet hier auf versuchten Mord.
Er konnte damals noch nicht festgenommen werden. Ob er den Zürcher Strafermittlern als Tatverdächtiger zum Zeitpunkt des Tötungsdelikts in Basel bereits bekannt war, ist unklar. Mit den entsprechenden Fragen konfrontiert, teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft lediglich mit, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten am 6. September 2021 von der Basler Staatsanwaltschaft übernommen wurde.
Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Wann das Basler Strafgericht den Fall verhandeln wird, ist noch nicht bekannt.
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Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Familientrauerbegleitung.ch
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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